Ergebnisse aus Vorjahren können online abgerufen werden
(zg) Am 07. Januar 2013 starteten in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2013. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird.
Bei der Stichprobenziehung werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushal-ten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Be-such schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Neben der mündlichen Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen.
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: „Um repräsentative Ergebnisse zu ge-winnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Stu-denten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien.“ Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt (§ 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet jedoch darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.
Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. „Frauen im Alter finanziell schlechter gestellt als Männer“, „Jeder vierte Baden-Württemberger hat einen Migrationshintergrund“, „Jeder vierte abhängig Beschäftigte in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis“ oder „Frauen rücken verstärkt in Führungspositionen auf“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.
Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de (Fläche Bevölkerung/ Landesdaten/ Mikrozensus) zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Statistisches Landesamt
Baden-Württemberg
70158 Stuttgart
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