Grillen ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet
(zg) Die Grillsaison hat begonnen und überall treffen sich Freunde und Familien zum gemeinsamen Grillen. Dieses gemütliche Beisammensein findet dabei häufig im Garten oder auf dem Balkon statt. Wem jedoch beides nicht zur Verfügung steht, der sucht sich gerne mal einen schönen Platz auf einer öffentlichen Wiese.
Dabei gilt dringend zu beachten: In vielen Städten, und so auch im Einzugsgebiet der Großen Kreisstadt Sinsheim, ist das Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Verstöße können ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.
Vergangenes Wochenende wurde offensichtlich am Rauhwiesensee im Naturschutzgebiet „Feuchtgebiete am Ilvesbach“ gegrillt. Bürger wurden auf die unliebsamen Hinterlassenschaften aufmerksam. Allgemein gilt, dass das Grillen sowohl in Naturschutzgebieten als auch in Wäldern verboten ist. Ebenso ist darauf zu achten, einen Mindestabstand von 100 Metern zu umstehenden Bäumen einzuhalten und den Grill nicht direkt auf der Grasnarbe zu platzieren.
Beim Grillen entstehen jede Menge Abfälle. Wer sie liegen lässt, bekommt es mit den Ordnungshütern zu tun. Dann kann es teuer werden. Die Bußgelder können pro Schale oder Pappbecher jeweils 25 Euro betragen. Es können aber auch durchaus noch höhere Strafen verhängt werden.
Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren entsprechend.
Quelle: Stadt Sinsheim