Wer es schon einmal durch hat, seinen Gebrauchtwagen ohne die Hilfe eines Händlers über Inserate zu verkaufen, der weiß, mit welchem Zeitaufwand das verbunden sein kann. Denn Autos wollen zu jeder Zeit immer sehr viele Leute verkaufen und insbesondere auf den bekanntesten Seiten für den Verkauf von Gebrauchtwagen tummeln sich äußerst viele Händler, die entweder selbst ihre Gebrauchten über etwaige Portale offerieren und veräußern wollen oder sie sind auf der Jagd nach privaten Verkäufern, um ihnen die Autos nach Möglichkeit zu Spottpreisen Zwecks des Weiterverkaufs abzunehmen.
Mögliche Fallstricke und wie diese vermieden werden
Eine private Vermarktung eines Gebrauchtwagens ganz auf eigene Faust ist meistens mit vielen Risiken behaftet und kann für den Besitzer eine Menge Zeit in Anspruch nehmen. Das hängt letztendlich auch davon ab, wie gefragt das Modell aktuell am Verkaufsstandort ist. Bevor man den Waagen also zu irgendeinem Preis ins Internet stellt, sollte man diesen erst einmal finden. Hierzu eignen sich am besten die großen namhaften Portale im Netz. Es sollten einem beim Preisvergleich die wichtigsten Ausstattungsmerkmale für das Auto bekannt sein, welche bei potenziellen Käufern gefragt sind. Oftmals werden von privaten Verkäufern bestimmte Sonderausstattungen bei der Restwertermittlung maßlos überschätzt. Deshalb ist es wichtig, hier genau zu gucken, wie vergleichbare Angebote mit gleicher Sonderausstattung bepreist werden. Zusätzlich zur Vermarktung über das Internet, bietet es sich auch an, eine Art Flyer oder gleich ein Aufmerksamkeit ziehendes Plakat am Auto anzubringen, womit man vorbeigehende Passanten auf das Verkaufsangebot aufmerksam macht. Ist jemand am Kauf ernsthaft interessiert, wird er den Verkäufer nach einer Probefahrt fragen, die man dem Interessenten selbstverständlich nicht verwehren sollte. Allerdings sollte der Waagen hierzu nicht einfach so übergeben werden. Hierzu ist es vorteilhaft, zuvor einen Vertrag aufzusetzen und unterzeichnen zu lassen. Mit diesem soll sich der Interessent im Falle eines Schadens dazu verpflichten, die direkten Kosten und oder jene, die durch eine Selbstbeteiligung oder Rückstufung bei der Versicherung entstehen können, zu übernehmen.
Der Wagen sollte in keinem Fall an den Kunden ausgehändigt werden, solange der komplette Kaufpreis noch nicht entrichtet wurde. Am besten es wird eine Anzahlung vereinbart und der Restbetrag wird vom Käufer bei der Abholung beglichen. Bevor das Auto übergeben wird, sollte es bei der Versicherung und Zulassungsstelle bereits abgemeldet werden. Ansonsten droht Ärger, wenn der neue Besitzer Bußgelder sammelt. Diese werden dann sofort an den noch Eingetragenen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist es wichtig, rechtzeitig den Verkauf sowohl bei der Versicherung als auch der Zulassungsstelle zu melden.
Der Verkauf über den Händler spart einem oft eine Menge Zeit und Ärger
Auch wenn der Verkauf des Gebrauchtwagens beim Händler potenziell deutlich weniger einbringt, so ist diese Variante allerdings mit wesentlich weniger Stress verbunden. Wenn man mit einem seriösen und marktvertrauten Händler zusammenarbeitet, wird dieser einem das Auto in jedem Fall abnehmen oftmals lohnt es sich vor allem dann, wenn der Händler den Verkauf von Neuwagen anbietet und eh die Absicht bestand, sich einen Neuen zu beschaffen. falls nicht, gibt es auch Händler, wie den Autoankauf in München, die das Auto ankaufen, ohne dies an die Bedingung eines Neuwagenkaufs zu binden.