Sinsheim:
(pol) Die Missachtung der Vorfahrtsregel führte am Dienstag zu einem Verkehrsunfall an der Einmündung Muth-/Ladestraße. Verursacht hatte den Crash ein 26-jähriger VW Golf-Fahrer, der beim Linksabbiegen einem aus Waibstadt stammenden Audi-Fahrer die Vorfahrt nicht gewährt hatte. Sachschaden entstand in Höhe von 3.000 €; glücklicherweise wurde niemand verletzt.