Taschendiebstahl: Polizei zeigt Schutzmöglichkeiten für Besucher von Volksfesten und anderen Veranstaltungen
Frühlingsfeste und andere Veranstaltungen unter freiem Frühlingshimmel locken viele Besucher – und viele Taschendiebe. Wie viel die Langfinger in so einer „Saison“ an finanziellen Schaden anrichten, lässt sich schwer ermitteln, ihre jährliche Schadensbilanz lag 2014 insgesamt aber bei 45,9 Millionen Euro. Auch für 2015 zeichnet sich dieser Trend bundesweit ab. Wie sich Besucher in Feststimmung vor dem Griff in die Tasche schützen können, zeigt die Polizei.
Taschendiebstahl ist ein Delikt, das durch Menschenansammlungen in zweifacher Hinsicht begünstigt wird. Täter nutzen die unübersichtliche Lage aus, um zum einen Wertsachen zu stehlen und zum andern, um in der Menschenmenge unterzutauchen. „Deswegen sollten Festbesucher auch im Gedränge stets Abstand zu Unbekannten halten und ihre Wertsachen im Blick behalten“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Nicht nur vorbeugend können Festbesucher tätig werden. „Nach einem Diebstahl sollten Betroffene diesen auf jeden Fall der Polizei melden und ihre Girokarte auch beim polizeilichen Meldesystem KUNO sperren lassen“, empfiehlt Klotter. Wer seinen Festbesuch plant und einige Sicherheitstipps beachtet, kann sich am besten vor den langen Fingern der Taschendiebe schützen.
Tipps der Polizei vor Taschendiebstahl auf Volksfesten:
– Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
– Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
– Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
– Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
– Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.
– Achten Sie in einem Menschengedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen.
– Sperren Sie im Fall eines Diebstahls sofort Ihre Girokarte (früher als EC-Karte bezeichnet) unter Sperr-Notruf 116 116 und im polizeilichen Meldesystem KUNO für das Lastschriftenverfahren.
– Ausführliche Informationen zum Sperren von gestohlenen Giro- oder Kreditkarten erhalten Sie auch unter: http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/diebstahleinbruch/tipps.html
Weitere Informationen gibt es auf der Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“ mit Piktogrammen und einem Notfallpass zum Heraustrennen mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Dazu gehört auch eine Checkliste mit So-fortmaßnahmen für Opfer und Zeugen, damit diese nach einem Diebstahl richtig reagieren können.
Die Klappkarte ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann heruntergeladen werden unter: www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/23.html
Weitere Tipps sowie Spots enthält das Medienpaket der Polizei „Vorsicht Taschendiebe!“, das für Schulungen eingesetzt wird: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/212.htm
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention
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