Frauen in Baden-Württemberg erhalten auch in Führungspositionen über ein Fünftel weniger Stundenlohn als Männer
Die Wertschätzung für Mitarbeitende und ihre Leistung drückt sich neben dem menschlichen und respektvollen sowie transparent organisierten Miteinander auch in der Bezahlung aus. Dass hierbei u.a. noch Unterschiede zwischen den Verdiensten von Frauen und Männern bestehen, zeigen die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung für das Jahr 2019 in Baden-Württemberg, die vom Statistischen Landesamt durchgeführt wurde und auf die anlässlich des Diversity-Tags am 26. Mai hingewiesen wird.
So erhielt eine vollzeittätige Arbeitnehmerin in Baden-Württemberg im Jahresdurchschnitt 21,22 Euro brutto pro Stunde (ohne Sonderzahlungen), während ein männlicher Kollege durchschnittlich mit 26,65 Euro Bruttostundenverdienst rechnen konnte. Frauen verdienten damit 2019 im Schnitt 20,4 % weniger als Männer. Hier besteht also weiterhin eine deutliche Differenz, auch wenn die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern mit einer Reduktion von 3,2 Prozentpunkten in den vergangenen 10 Jahren langsam kleiner geworden ist.
Unterschiede bestehen auch zwischen der Vergütung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Teilzeitkräfte beiderlei Geschlechts fuhren 2019 mit 20,20 Euro im Durchschnitt branchenübergreifend einen um 19,5 % niedrigeren Stundenlohn ein als Vollzeittätige (25,10 Euro). Allerdings war die Verdienstdiskrepanz zwischen Männern (22,18 Euro) und Frauen (19,80 Euro) im Teilzeitsektor mit 10,7 % zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen geringer als bei Vollzeitbeschäftigten.
Die berufliche Position und die Tätigkeit einer Person haben ebenfalls einen großen Einfluss auf den Verdienst. Dies wird in der Vierteljährlichen Verdiensterhebung durch fünf Leistungsgruppen abgebildet, die vom Ungelernten (Leistungsgruppe 5) bis zur Führungskraft (Leistungsgruppe 1) reichen. Im Allgemeinen gilt dabei, je höherwertiger die Tätigkeit, desto höher auch der Verdienst. Die Zahlen belegen allerdings, dass der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern mit steigender Position wächst. So verdienen Frauen in Leitungspositionen in Voll- und Teilzeit durchschnittlich 9,33 Euro oder 21,8 % weniger als männliche Chefs. Bei den ungelernten Beschäftigten verbuchen Arbeitnehmerinnen immer noch 1,73 Euro oder 11,3 % weniger Stundenlohn als Männer.
Die Unterschiede in der Bezahlung von Voll- und Teilzeitkräften sowie Männern und Frauen resultieren u.a. aus dem hohen Anteil an Teilzeitkräften und weiblichen Beschäftigten in weniger gut bezahlten Branchen. Wobei Letztgenannte zudem, mit 84,5 % an den etwas über 1 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Land, weitaus öfter in Teilzeit arbeiten als Männer.
Insgesamt war die Geschlechterverteilung 2019 im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, mit 54,9 % Männern und 45,1 % Frauen zwar verhältnismäßig ausgeglichen, allerdings gibt es erhebliche Schwankungen in den einzelnen Branchen. Der Frauenanteil im insgesamt besser vergüteten Produzierenden Gewerbe beträgt z.B. lediglich 25,6 %, während Frauen mit 56,0 % im Dienstleistungsbereich die Mehrheit der Arbeitskräfte stellen. Waren 30,2 % der Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche im Jahr 2019 in Teilzeit angestellt, traf dies im Produzierenden Gewerbe auf nur 9,5 % zu.
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
Datengrundlage
Bei den genannten Zahlen handelt es sich um die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) für den Jahresdurchschnitt 2019, die in den Wirtschaftsbereichen des Produzierenden Gewerbes und im Dienstleistungssektor bei Betrieben mit in der Regel zehn und mehr Beschäftigten durchgeführt wird. Die entsprechenden Daten für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung werden aus der Personalstandsstatistik mit einbezogen. Eine Bereinigung um branchen-, berufs- und qualifikationsspezifische Einkommensunterschiede ist bei diesem Ergebnis nicht erfolgt, daher wird von einem unbereinigten Verdienstunterschied gesprochen.
Abgrenzung zum »Gender Pay Gap«
Durch unterschiedliche Definitionen und Abgrenzungen der Wirtschaftszweige ergeben sich bei der Berechnung der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede unterschiedliche Ergebnisse.
Der aus den Daten der VVE dargestellte geschlechtsspezifische Verdienstunterschied weicht von den Ergebnissen des »unbereinigten Gender Pay Gap« nach der Definition der europäischen Statistikbehörde EUROSTAT ab.
Zum einen ist beim unbereinigten Gender Pay Gap der Wirtschaftszweig »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung«, der zum Dienstleistungssektor gezählt wird, nicht berücksichtigt, zum anderen beruht der unbereinigte Gender Pay Gap auf den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2014 und deren Fortschreibung mit den Ergebnissen der VVE. Da bei der Betrachtung der Ergebnisse aus der VVE von dieser Definition abgewichen wird, spricht man bei deren Ergebnissen auch nicht vom »Gender Pay Gap«, sondern stets vom »Verdienstunterschied«.
Daten zum Gender Pay Gap nach der Definition von EUROSTAT stellt das Statistische Bundesamt zur Verfügung.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg