Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat TSG-Profi Sebastian Rudy nach seiner Roten Karte aus dem Spiel gegen Borussia Dortmund wegen rohen Spiels für drei Partien gesperrt. Die TSG hat diese Sperre nach einem ersten Einspruch nun akzeptiert.
Der Mittelfeldspieler hatte am Sonntag in der 58. Minute BVB-Stürmer Pierre-Emerick Aubameyang gefoult und war dafür von Schiedsrichter Peter Sippel mit der Roten Karte bestraft worden.
„Es ist eine sehr harte Strafe für dieses Foul. Leider haben wir keine Wahl und müssen das Urteil akzeptieren. Das Problem ist in diesem Fall nicht die harte, aber wohl regelkonforme Entscheidung des Schiedsrichters oder die Auslegung, sondern die Regel an sich, die keinen Ermessensspielraum zulässt“, sagt Alexander Rosen, Direktor Profifußball der TSG 1899 Hoffenheim.
Sebastian Rudy und die TSG hatten dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses auf drei Spiele Sperre zunächst nicht zugestimmt. Im Einzelrichter-Verfahren des DFB-Sportgerichts hatte sich der zuständige Richter dennoch für die Länge der Sperre entschieden. Die Strafe für „rohes Spiel“ ist in § 8 Nr. 1 b der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geregelt. Dieser sieht für einen „Fußangriff von hinten“ eine Sperre von mindestens drei Spielen vor.
Rudy wird der TSG damit in den Spielen gegen Augsburg, in Stuttgart und gegen Wolfsburg fehlen.
Quelle: TSG 1899 Hoffenheim
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