„Mehr als die Hälfte der Forderungen sind willkürlich. Die Höhe der Gebühren ist oft unverhältnismäßig. Verbraucher werden durch unseriöse Inkassodienste massiv unter Druck gesetzt.“ So fasst Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Ergebnisse einer bundesweiten Aktion aller Verbraucherzentralen zusammen. Vom 1. Mai bis 31. August dieses Jahres wurden 1.413 Beschwerden zu Inkassodiensten erfasst und ausgewertet.
Fragliche Vertragsgrundlagen und uneinheitliche Gebühren
„Ein gravierendes Problem ist, dass Inkassodienste nicht verpflichtet sind, die Ansprüche, die sie eintreiben, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen“, beklagt Tausch. So kommt es zu der hohen Zahl unberechtigter Forderungen, die immer wieder auch von seriösen Inkassounternehmen verschickt werden. Bei den untersuchten Beschwerden stammte fast jede fünfte Forderung von einem Telekommunikationsanbieter. Geltend gemacht wurden auch Ansprüche aus Gewinnspielen, E-Mail-Diensten, Dating-Portalen und dem Versandhandel. In 56 Prozent der Fälle war keine Vertragsgrundlage für die Forderungen zu ermitteln. Die Auswertung zeigte auch, dass Inkassogebühren uneinheitlich berechnet werden. Oft waren Gebühren für einfache und standardisierte Zahlungsaufforderungen unangemessen hoch.
Drohgebärden und vorformulierte Schuldanerkenntnisse
In einem Drittel der geprüften Anschreiben wurden massive Drohungen ausgesprochen. Verbraucher müssten beispielsweise mit Schufa-Einträgen, Strafanzeigen oder Zwangsvollstreckung rechnen. „Betroffene zahlen häufig aus Angst, obwohl sie dazu möglicherweise gar nicht verpflichtet sind“, so Cornelia Tausch. In 20 Prozent der ausgewerteten Fälle wurden Verbraucher gedrängt, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen. Häufig ist daran ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gekoppelt. „Mit diesem Trick versuchen die Inkassodienste, sich eine gültige Rechtsgrundlage zu verschaffen“, warnt Tausch.
Keine effektive Aufsicht
Stichprobenartig meldeten die Verbraucherzentralen Bayern und Sachsen-Anhalt 16 auffällige Inkassounternehmen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden. Diese haben in keinem Fall eigene Maßnahmen eingeleitet. In vier Fällen erklärten die Gerichte ausdrücklich, dass sie mangels gesetzlicher Grundlage nicht tätig werden können. „Es gibt durchaus geltende Gesetze. Die Aufsichtsbehörden setzen sie schlichtweg nicht um“, kritisiert Cornelia Tausch. Auch bei ausländischen Unternehmen etwa mit Sitz in der Tschechischen Republik oder Konten in Rumänien findet keine Kontrolle statt. Da die Zuständigkeit hier tatsächlich unklar ist, werde nichts unternommen.
Regelungslücken schließen
Vor rund einem Jahr, am 1. November 2014, traten die neuen Regelungen für Inkassounternehmen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Hierfür hatten sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen stark gemacht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hat das Gesetz positive Wirkung entfaltet, es gibt aber weiterhin politischen Handlungsbedarf. Das heute veröffentlichten Positionspapier des vzbv nennt wichtige Maßnahmen: So sollte etwa ein verbindliches Muster für die Darstellung der Pflichtinformationen eingeführt werden, damit Verbraucher einfacher prüfen können, ob die behauptete Forderung berechtigt ist. Gefordert wird zudem, die Aufsicht über Inkassounternehmen stärker zu bündeln. Darüber hinaus sollte die Höhe von Inkassokosten verbindlich geregelt werden, um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen der Inkassounternehmen zu verhindern.
Verbraucher, die Probleme mit Inkassoforderungen haben, finden Informationen und Hilfe direkt bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder im Internet unter www.vz-bw.de.
Wie Verbraucher bei Inkassoforderungen reagieren sollten, erklären außerdem kurze Info-Filme auf dem YouTube-Kanal der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (http://tinyurl.com/pn89zbb). Neben einer deutschen Version gibt es die Filme auch auf Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch und Türkisch.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.