Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 26. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Durchblick im Förderdschungel

12. März 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Seit 1. Januar gelten für Neubauten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016. Infolgedessen passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an. Dies nützt auch Verbrauchern, die ihr Haus energetisch sanieren wollen. Was sich ändert und welche Fristen für Bauwillige wichtig sind, erklärt Michael Maucher, Experte bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Strengere Richtwerte für Neubauten

Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wurden gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft. Das bedeutet, dass der Gesamtenergiebedarf eines Effizienzhauses bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegen darf. Bei der Berechnung der Energiekennwerte ihres Gebäudes müssen Verbraucher auch immer den Dämmstandard und gewählten Energieträger berücksichtigen, weiß Michael Maucher. Er betont, dass sich die Vorgaben so auf verschiedene Arten umsetzen lassen: „Heizen Verbraucher mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien, ist ein geringerer Dämmstandard möglich. Setzen sie vermehrt fossiler Energien ein, muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten.“ Das energetische Gesamtkonzept ist daher entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können. Der Experte empfiehlt, dabei nicht nur die Investitions-, sondern unbedingt auch die Folgekosten im Blick zu haben. Die strengeren Regelungen gelten nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Anzeige SwopperNeue Förderbedingungen

„Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard“, fasst Maucher die Neuerungen zusammen. Folglich passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an: Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung.

Bauherren, die ein „KfW-Effizienzhaus-70“ planen, können nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen. Danach wird die Förderung eingestellt. Doch der Experte weiß aus Erfahrung: „Häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen, hier lohnt sich eine gute Beratung.“ Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April zusätzlich mit einem Zuschuss.

Förderung für Sanierungen

Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich mit der Anpassung der Förderbedingungen ebenfalls einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden. Für Heizungspakete bedeutete das, dass nicht nur der alte Kessel ausgetauscht wird, sondern zusätzlich das gesamte Heizsystem optimiert werden muss. Bei Lüftungspaketen wird der Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme kombiniert.

Diese neuen Konditionen gelten ab 1. April auch für bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder Lüftungspakete. Für diese Pakete gibt es eine Ausnahmeregelung: Sie können Förderanträge hierfür ab dem 1. April stellen. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.

Bei weiteren Details und anderen Fragen zu Bundes- und Landesförderprogrammen und zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es aufwww.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Aktueller Trend: Der Boom der Pokémon-Karten

Pokémon-Karten sind zurück und versetzen die Welt in ein 90er-Jahre-Revival! Diese farbenfrohen Sammelkarten, die einst Pausenhöfe und Kinderzimmer dominierten, erleben derzeit eine Renaissance. Durch soziale Medien und den Einfluss einiger bekannter Persönlichkeiten...

THW OV Sinsheim feiert Weihnachtsfeier 2024

Der THW Ortsverband Sinsheim blickt auf eine erfolgreiche und stimmungsvolle Weihnachtsfeier zurück Mehr als 60 Helferinnen und Helfer sowie deren Familien, Partner und zahlreiche Ehrengäste kamen in der Unterkunft zusammen, um das Jahr feierlich abzuschließen und die...

Förderung für gute Zwecke: Eppinger Schulen erhalten Spende

Baugenossenschaft Familienheim Eppingen fördert Schulprojekte Spende der Stiftung Baugenossenschaft Familienheim Eppingen fördert Schulprojekte. Die Stiftung Baugenossenschaft Familienheim Eppingen hat aus dem stiftungsertrag 2024 insgesamt 6.500 Euro an alle Grund-,...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive