(zg) Der Landtag hat heute eine Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hatte im Beratungsprozess eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben und verschiedene Korrekturen gefordert.
„Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich geplante Definition des Begriffs „Offene Daten“ aus dem verabschiedeten Gesetzentwurf gestrichen wurde. Diese hätte aus Sicht des Handwerks deutlich gemacht, welche Form von Daten von Behörden zur Verfügung gestellt werden können und dürfen. Ohne diese Klarstellung mangelt es weiter an Transparenz beim Thema Offene Daten. Dies schadet letztlich dem Verhältnis von Bürgern und Betrieben zur Verwaltung“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Positiv sei dagegen, dass es bei einer erstmaligen Anmeldung eines Nutzers im Serviceportal BW nun einen ausdrücklichen Hinweis auf die Konsequenzen dieser Anmeldung gebe. Zuvor war mit der Anmeldung eine automatische Einwilligung verbunden, das jeweilige Verwaltungsverfahren ab diesem Zeitpunkt elektronisch zu führen. „Damit greift der Landtag eine Forderung des Handwerks auf und sorgt zumindest hier für mehr Transparenz. E-Government kann für mehr Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen sorgen und für weniger Bürokratie – aber nur, wenn alle mitgenommen werden“, so Reichhold abschließend.
Quelle: Marion Buchheit