Glühwein auf Weihnachtsmärkten verführt zu Alkoholfahrten
(zg) Wie kommt man nach dem Genuss von Glühwein auf Weihnachtsmärkten sicher nach Hause? Auf keinen Fall mit dem E Scooter, warnt der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS). Denn auch für seine Benutzung gelten die Regeln eines Kraftfahrzeuges und somit die Bestimmungen über Promille Grenzen. Daher ist der für Kfz. geltende Führerschein bereits ab 0,5 Promille in Gefahr.
“Wir beobachten, dass insbesondere in den Städten der E-Tretroller nach dem Besuch der Weihnachtsmärkte sorglos oder in Unkenntnis der Gefahren und Rechtslage als Fortbewegungsmittel genutzt wird”, erläutert der Präsident des BADS, Helmut Trentmann. Dies könne zu einer zusätzlichen Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr werden, denn auch ohne den Genuss von Alkohol werde vielfach disziplinlos mit den Rollern gefahren. „So ist der Rollerfahrer stehend unterwegs, was höhere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt, zudem verfügt das Fahrzeug über extrem kleine Räder und eine kurze Lenkstange.“ Ohne größere Anstrengungen seien darüberhinaus vergleichsweise hohe Geschwindigkeiten bei wesentlich höheren Beschleunigungen erreichbar, so Trentmann.
„Werden darüberhinaus Promillegrenzen missachtet, wird der Straßenverkehr noch unsicherer.”
Der BADS hält zudem die bei Kraftfahrzeugen geltenden Promillegrenzen für E-Scooter zu hoch. „Wir unterstützen deshalb finanziell eine Studie, die vom Institut für Rechtsmedizin an der UNI-Düsseldorf durchgeführt wird. Darin wird erforscht, ob die allgemein gültige Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille für E-Scooter nicht niedriger anzusetzen ist, sagte der Präsident des BADS.
Quelle: Marlies Eggert