Da voraussichtlich ab Anfang nächsten Jahres die Stelle des Naturschutzbeauftragten für den Raum Sinsheim neu zu besetzen ist, sucht die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nach Personen, die bereit sind, das vom Kreistag verliehene Ehrenamt auszuüben. Der offene Bezirk umfasst insgesamt neun Städte und Gemeinden.
Voraussetzung für eine Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter oder -beauftragte ist der Nachweis einer naturwissenschaftlichen Hochschulausbildung, insbesondere der Fachrichtungen Biologie, Geographie, Landespflege, Geoökologie, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaft oder einer vergleichbaren Qualifikation bzw. fundierter Fachkenntnisse in den Bereichen.
Die Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden sind, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen.
Konkret sind dabei gegenüber der unteren Naturschutzbehörde naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Einzelbauvorhaben im Außenbereich zu fertigen. Hinzu kommt die fachliche Begleitung bei Vorortterminen und Besprechungen.
Die Bestellung der Naturschutzbeauftragten erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch den Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises. Naturschutzbeauftragte haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro durch das Land. Der Kreis stellt die für ihre Arbeit notwendige mobile und stationäre Büroausstattung im privaten Haushalt (einschließlich Laptop, Kamera, Drucker usw.) und übernimmt den technischen Support. Darüber hinaus ist die Teilnahme an landesweiten Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen möglich. Die abwechslungsreiche Tätigkeit erfolgt unabhängig und weisungsfrei und bietet die Möglichkeit, bei der Gestaltung und Bewahrung unserer Natur- und Kulturlandschaft im Rhein-Neckar-Kreis aktiv mitzuwirken.
Weitere Fragen beantwortet die untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. Ansprechpersonen sind:
Frau Hartmann:
Tel. 06221 522-5320 (vormittags)
Herr Bayer:
Tel. 06221 522-5344
Quelle: Landratsamt RNK