Acht Gartenhauseinbrüche, Sachbeschädigung, Einbruch in Kleintierzüchteranlage und Einbruch in Kellerräume eines Einfamilienhauses geklärt – 17-Jährige und 15-Jähriger in Untersuchungshaft
(pol) Sinsheim: Auf Antrag der Heidelberger Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen eine 17-Jährige und einen 15-jährigen Jugendlichen erlassen.
Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht zum Sonntag, den 17.November 2013, in mehrere Gartenhäuser, das Vereinsheim der Kleintierzüchter in Sinsheim-Steinsfurt und in den Keller eines Wohnhauses im Ortsteil Reihen eingebrochen zu sein. Darüber hinaus sollen sie eine Hausfassade mit Eiern beworfen und Fahrräder aus einem Hof eines Wohnhauses in der Giebelstraße entwendet haben.
Zunächst begab sich das Duo, so die bisherigen Ermittlungen der Sinsheimer Polizei, in den frühen Abendstunden in die Schrebergartenanlage zwischen dem Ortsrand Sinsheim-Steinsfurt und dem Segelflugplatz. Dort sollen sie insgesamt acht Gartenhäuser aufgebrochen und Werkzeuge, ein Stromaggregat sowie eine Flasche Wodka entwendet haben. Außerdem wurden die Gärten verwüstet und ein Sachschaden von mehreren tausend Euro verursacht.
Nach Beendigung ihrer Tour, auf der sie weitere Einbrüche und Sachbeschädigungen verübt haben sollen, radelten die 17-Jährige und ihr 15-jähriger Mittäter am frühen Sonntagmorgen wieder zu dem zuerst aufgebrochenen Gartenhaus zurück, wo sie schließlich einschliefen. Dort traf sie gegen 11.00 Uhr der Gartenhauseigentümer schlafend an und verständigte die Polizei.
Das Duo wurde festgenommen und auf das Sinsheimer Polizeirevier gebracht.
Da die 17-Jährige und der 15-Jährige für Staatsanwaltschaft und Polizei keine „unbeschriebenen Blätter“ sind, wurden sie am Montag dem Haftrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, der die beantragten Haftbefehle erließ.
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