(zg) Immer wieder kommt die Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, in die Schlagzeilen. Zuletzt durch die ARD-Reportage “Ausgeliefert”, in der über die Arbeitsbedingungen beim Internet-Versandhändler Amazon berichtet wurde. Zwar sind zu diesem Beitrag im Nachgang einige Ungereimtheiten laut geworden, doch der Kernaspekt bleibt unberührt: Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Ursprünglich diente Leiharbeit den Unternehmen zum Auffangen von Auftragsspitzen. Das – glücklicherweise sehr arbeitnehmerfreundliche – deutsche Arbeitsrecht steht der Institutionalisierten, kurzfristigen Anstellung von Fachkräften entgegen. 2003 fiel die maximale Überlassungsdauer von Leiharbeitern von erst 3, dann 6 , dann 9, dann 12 und letzthin 24 Monaten, komplett weg. Seitdem hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer nahezu verdreifacht. Die Vorteile für einen Arbeitgeber liegen auf der Hand: Er braucht nur noch eine kleine fest angestellte Stammbelegschaft, denn mit Hilfe einiger simpler Tricks kann sich ein Unternehmen bei einem Verleiher einen stetigen Strom preisgünstiger Arbeitnehmer holen.
In diese Trickkiste gehörte der Tarifvertrag der “Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen” (CGZP), der mittlerweile rigoros vom Bundesarbeitsgericht kassiert wurde. Er nutzte eine Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer aus und unterlief somit den Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal Pay – Equal Treatment).
Weiterhin Bestand hat hingegen ein weiterer Trick: Das Entleihen “auf Projektbasis”. Wann ein Projekt beendet ist liegt völlig im Ermessen des entleihenden Unternehmens. Dies können auch Jahrzehnte sein. Wer aufmüpfig wird oder gleiche Bezahlung wie bei einer Festanstellung einfordert, kann bequem, ohne lästige arbeitsrechtliche Verpflichtungen, aufgrund des “Projektendes” an den Verleiher “zurückgegeben” werden. Dort droht wegen “mangelnden Bedarfs” die Entlassung. Mit den günstigeren Leiharbeitern kann das Unternehmen Druck auf die Löhne der Stammbelegschaft ausüben und damit eine Niedriglohnspirale einleiten.
Daher fordert die Piratenpartei die Wiedereinführung der maximalen Überlassungsdauer von 6 Monaten, einen über den Equal Pay hinausgehenden Ansatz in Form eines Flexibilitätszuschlags für Leiharbeitnehmer sowie eine Maximalquote von 10% Leiharbeitern bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft.
Zurück zu Amazon. Der bereits genannte Bericht thematisiert die Leiharbeit aufgrund von Auftragsspitzen, was im Grunde völlig legitim ist. Hier wird Kapital aus der schlichtweg schwächeren Position der Menschen auf dem EU-weiten Arbeitsmarkt geschlagen. Europäischen Ausländern von möglichst weit her wird nach langer Anreise vor Ort ein niedrigerer Lohn als vorher angekündigt angeboten, sowie eine Beschäftigung über einen Leiharbeitgeber und nicht durch Amazon. Durch mangelnde Deutschkenntnisse können Vertrag und Lohnabrechnung nicht vollständig verstanden werden. Die Bekämpfung unzulässiger Schikanen und nicht gewährter Ansprüche nach deutschem Arbeitsrecht können mangels Kenntnis und durch Sprachbarrieren schlechter durchgesetzt werden.
Gegen solche Machenschaften hilft keine kurzfristige Empörung und auch kein langfristiger Boykott von Amazon, sondern einzig Solidarität.
Quelle: Piratenpartei BW, Kandidaten-Kolumne von Andreas Hahn