Eltern können finanzielle Unterstützung beantragen
(zg) Das Jugendamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis kann Eltern bei den Teilnahmebeiträgen für die Kinderbetreuung unterstützen. Das Gute-Kita-Gesetz wirkt sich auf die Finanzierung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aus. Eltern können beim Kreisjugendamt einen Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge stellen. Dies können sie tun, wenn sich die Finanzierung der Kosten der Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) als eine unzumutbare Belastung darstellt. Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise Eltern oder Kinder, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Durch das Gute-Kita-Gesetz wird dieser Personenkreis nunmehr erweitert. Seit dem 1. August 2019 können auch Eltern, denen von der Familienkasse ein Kinderzuschlag gewährt wird oder die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten, diese Kostenübernahme durch das Jugendamt in Anspruch nehmen. Das Antragsformular gibt es direkt beim Jugendamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis oder bei den Bürgermeisterämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder ist online abrufbar unter www.rhein-neckar-kreis.de.
Quelle: Silke Hartmann