Bislang rechnete es sich in Mietshäusern kaum, Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt an die Bewohner zu liefern. Zu hoch waren die administrativen, organisatorischen und rechtlichen Hürden, zu gering die Renditen. Das soll sich nun ändern: Das im Sommer verabschiedete Mieterstromgesetz garantiert Anlagenbetreibern in Zukunft einen zusätzlichen Zuschlag für den Strom, den sie direkt an die Mieter liefern.
„Der Zuschlag wird aus der EEG-Umlage finanziert und beträgt aktuell je nach Anlagengröße zwischen 3,70 und 2,11 Cent/kWh. So können Mieter Sonnenstrom vom eigenen Dach beziehen und zahlen dafür voraussichtlich günstigere Preise, weil Netzentgelte, Abgaben sowie Stromsteuer entfallen“, so Michael Maucher, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mieter zahlen für den Solarstromanteil vom eigenen Dach höchstens 75 Prozent und für den Gesamtstrombedarf höchstens 90 Prozent des Grundtarifs, der im jeweiligen Netzgebiet üblicherweise gilt.
Für den Mieter gibt es weitere Absicherungen. So ist der Vermieter verpflichtet Strom zu liefern – auch wenn die Sonne nicht scheint und dadurch die Photovoltaikanlage nicht den kompletten Bedarf abdeckt. Zudem darf der Vertrag für Mieterstrom nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt sein. Die Vertragslaufzeit für einen Mieterstromvertrag dürfe maximal ein Jahr betragen, stillschweigende Verlängerungen seien nicht möglich, so Maucher.
Bei weiteren Details und anderen Fragen zu Mieterstrom, Photovoltaikanlagen und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.