Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Energieausweis Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Dazu enthält das Dokument auf fünf Seiten neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Modernisierungsvorschläge für die Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Seit 2014 wird der Energiestandard des Gebäudes außerdem mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, wie jeder sie von Kühlschrank und Waschmaschine kennt.
„Die wichtigsten Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in der Immobilienanzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen auch die Effizienzklasse“, erklärt Thomas Pischner. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. „Dieses Dokument am besten zusammen mit den Vertragsunterlagen aufbewahren“, rät Pischner.
Dennoch dürfen Mieter die Aussagekraft des Energieausweises nicht überschätzen. „Der Energieausweis liefert keine genaue Prognose für die künftigen Heizkosten“, stellt Pischner klar. Denn zum einen bezieht sich der Ausweis in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch. Ferner ist das persönliche Verhalten, zum Beispiel die gewünschte Raumtemperatur und das Lüftungsverhalten, entscheidend für die Heizkosten. „Ein guter Anhaltspunkt für die energetische Qualität des Gebäudes ist der Ausweis aber dennoch“, betont Pischner. Zudem können Mieter vor Vertragsabschluss klären, ob der Vermieter die im Energieausweis gegebenen Empfehlungen bereits umgesetzt hat oder dies plant.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.