(zg) „Wärmewende und Energieeffizienz sind zentrale Bausteine der Energiewende, beide wurden bislang sträflich vernachlässigt“, kommentierte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle die heute im Landtag diskutierte Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Sie in den Fokus zu stellen sei ein längst überfälliger Schritt.
Um Gebäudeeigentümer nicht gleich von vornherein zu verprellen schlug Möhrle eine stufenweise Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbaren Energien auf 15 Prozent vor. Stiegen die Investitionskosten zu sehr, laufe man Gefahr, dass Sanierungen auf die lange Bank geschoben werden: „Damit wäre das Gegenteil erreicht und der ohnehin schon bestehende Sanierungsstau würde noch größer.“ Schon bislang würden pro Jahr nur ein Prozent der Bestandsgebäude saniert. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüße im Gegensatz zur Industrie die geplante Ausweitung des Gesetzes auch auf Nichtwohngebäude. Dies sei nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern steigere auch die Akzeptanz. Allerdings ließen sich Nichtwohngebäude nicht alle über einen Kamm scheren. Möhrle: „Eine Kfz-Werkstatt, deren Tore permanent für ein- und ausfahrende Autos geöffnet sind, ist nicht mit einem Friseursalon zu vergleichen.“ Da brauche es eine differenzierte Bewertung.
Mit dem Sanierungsfahrplan sehe das neue Gesetz nun auch ein Beratungsangebot vor. Es sei schlicht vernünftig, wenn entgegen früherer Überlegungen die Berater des Handwerks solche Pläne nicht nur erstellen, sondern auch die empfohlenen Maßnahmen umsetzen dürften. Bislang liege der Sanierungsfahrplan nur für Wohngebäude vor. Möhrle mahnte dies auch für Nichtwohngebäude an: „Es macht ja wohl wenig Sinn, ihn erst anzubieten, wenn das Gesetz schon längst in Kraft getreten ist.“
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