Mit der Umstellung auf Energiesparlampen taucht oft die Frage nach deren Entsorgung auf. Bereits heute ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt, dass Energiesparlampen nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen, da sie Quecksilber enthalten. Geht eine Energiesparlampe zu Bruch, wird dieses Schwermetall freigesetzt. Quecksilber kann zu schweren Schädigungen des Nervensystems führen. Daher sollte man gut lüften und das Zimmer für ca. 15 Minuten verlassen, wenn eine Energiesparlampe zerbrechen sollte.
Im Rhein-Neckar-Kreis können ausgediente Energiesparlampen und LED-Lampen bei vielen örtlichen Sammelstellen zurückgeben werden. LED-Lampen sind zwar frei von Quecksilber, enthalten aber elektronische Bauteile. Sie fallen daher unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes. LED-Lampen dürfen deshalb nicht in den Restmüll, sondern werden in den Sammelkartons für Energiesparlampen mit erfasst.
Die defekten Lampenteile sollten auch nicht aufgesaugt, sondern nur aufgefegt werden. Am besten bewahrt man sie in einer Tüte oder in einem leeren Marmeladenglas auf und gibt sie bei der nächsten Schadstoffsammlung ab. Zerbrochene Energiesparlampen gehören auf gar keinen Fall in den Restmüll.
Die AVR Kommunal GmbH kooperiert bereits seit Jahren mit dem Unternehmen Lightcycle, welches flächendeckend Sammelkartons aufgestellt hat, um ausgediente Energiesparlampen und LED-Lampen fachgerecht entsorgen zu können und somit die Umwelt nachhaltig zu schonen. Eine Liste mit den einzelnen Sammelstellen findet man unterhttp://www.avr-kommunal.de/ unter dem Stichpunkt „Leistungen“.
Leuchtstoffröhren zählen auch zum „Sondermüll“ und sind daher besonders vorsichtig zu entsorgen, da bei Bruch ebenfalls Quecksilber und andere Schadstoffe austreten können. In den Sammelkartons für Energiesparlampen können sie daher nicht transportiert werden, da wegen ihrer Größe die Gefahr besteht, dass sie leicht zerbrechen.
Leuchtstoffröhren werden im Rhein-Neckar-Kreis kostenlos bei den Abfallanlagen der AVR Kommunal GmbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg angenommen.
Quelle: AVR