Antragsstellung ab sofort bis zum 20. Oktober 2017 möglich
(zg) Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat aktuell das Jahresprogramm 2018 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Es bietet wieder zahlreiche Fördermöglichkeiten für Unternehmen, private Antragsteller, Kommunen und Vereine für Projekte mit den Schwerpunkt „Wohnen“, „Grundversorgung“, “ Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“. Das Jahresprogramm 2018 konzentriert sich dabei noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung, die Belebung der Ortskerne sowie auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte. Dabei können unter anderem wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holz- und Glasbaulösungen eine Förderung erhalten. Zudem werden Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ prioritär berücksichtigt.
Anträge für die Aufnahme in das ELR-Förderprogramm können ab sofort bis zum 20. Oktober 2017 über die Städte und Gemeinden beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Im Antrag müssen die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele, der Maßnahmenplan mit Einzelprojekten und das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dargestellt sein.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen oder zum Verfahren gibt es bei den jeweiligen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, unter www.rp.baden-wuerttemberg.de<http://www.rp.baden-wuerttemberg.de> oder bei Barbara Schäuble, Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, E-Mail: [email protected]<mailto:[email protected]>, Telefon 06221 522-2501.