Antragstellung für das Programmjahr 2019 bereits jetzt möglich
(zg) Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat aktuell das Jahresprogramm 2019 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Dessen Ziel ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden*. Es konzentriert sich wie in den vergangenen Jahren auf die Innenentwicklung, die Erhaltung lebendiger Ortskerne, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten, eine wohnortnahe Versorgung sowie die Schaffung und der Erhalt zukunftsfähiger Arbeitsplätze. Projekte im Förderschwerpunkt „Wohnen“ für private Haus- und Wohnungsbesitzer sowie im Bereich „Grundversorgung- Versorgung mit Waren und Dienstleistungen“ werden prioritär berücksichtigt. Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert werden. Maßnahmen, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen, erhalten daher einen höheren Fördersatz.
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises weist in diesem Zusammenhang auf die in diesem Jahr die geänderte, frühere Abgabefrist für die Antragstellung hin. Anträge für die Aufnahme in das ELR-Förderprogramm können ab sofort bis zum 30. September 2018 über die Städte und Gemeinden beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Im Antrag müssen die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele, der Maßnahmenplan mit Einzelprojekten und das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dargestellt sein. Es können unter anderem Projekte von Unternehmen, Gemeinden sowie von Privatpersonen mit den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen oder zum Verfahren gibt es bei den jeweiligen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx oder bei Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, [email protected], Telefon 06221 522-2501.
*Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis, in denen grundsätzlich ELR beantragt werden kann, im Einzelfall bitte projektbezogen anfragen: Angelbachtal, Dielheim, Dossenheim (Schwabenheimer Hof), Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen (nur Ortsteile), Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd (nur Ortsteile), Neidenstein, Rauenberg (nur Ortsteile), Reichartshausen, Schönau, Schönbrunn, Schriesheim (nur Ortsteile), Sinsheim (nur Ortsteile), Spechbach, Waibstadt, Weinheim (nur Ortsteile), Wiesenbach, Zuzenhausen.
Quelle:Silke Hartmann