Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses am 17. Juni 2024
Im Rhein-Neckar-Kreis wird zwar kein Abgeordneter des Europäischen Parlaments direkt gewählt, dennoch hat der Rhein-Neckar-Kreis auch bei der Europawahl 2024 mit einer Wahlbeteiligung von 67,44 Prozent der 404.271 Wahl-berechtigten erneut seinen guten Ruf verteidigt (2019: 65,9 Prozent).
Niedrigste und höchste Wahlbeteiligung
Die höchsten Wahlbeteiligungen gab es in Dossenheim mit 77,04 Prozent sowie in Spechbach mit 76,84 Prozent; die geringste war mit 55,12 Prozent in der Großen Kreisstadt Leimen zu verzeichnen.
Landrat Stefan Dallinger freut sich, dass in seinem Landkreis so viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und respektiert die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Er bedankt sich bei allen, die die Chance nutzten, den Kurs der Europäischen Union für die kommenden fünf Jahre mitzubestimmen.
Einheitlicher Stimmzettel und Sitzverteilung nach Verhältniswahlrecht
Im Rhein-Neckar-Kreis gab es für die Europawahl einen landeseinheitlichen Stimmzettel, auf dem 34 Parteien zur Wahl standen. Die Wählerstimme war also eine reine Listenstimme. Die Ergebnisse aus den Gemeinden wurden sofort dem Kreiswahlleiter im Landratsamt mitgeteilt, der wiederum die Landeswahlleiterin informierte.
Die Sitze selbst erhalten die Parteien nach folgendem Verfahren zugeteilt: Zunächst wird die Gesamtzahl der Stimmen ermittelt, die jede Partei bundesweit errungen hat. Das Verhältniswahlrecht entscheidet schließlich, welche 96 Abgeordneten aus Deutschland in den kommenden fünf Jahren die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler im Europaparlament in Straßburg vertreten sollen. Gegebenenfalls werden die für eine Partei, die mit einzelnen Landes-listen angetreten ist, ermittelten Sitze auf die Landeslisten entsprechend unterverteilt.
Sperrklausel soll zur nächsten Wahl wieder eingeführt werden
Wie 2019 gab es auch bei der Europawahl 2024 keine Sperrklausel. Erst bei der nächsten Europawahl im Jahr 2029 soll wieder eine Sperrklausel eingeführt werden, bei der Parteien künftig mindestens 3,5 Prozent der Stimmen benötigen, um ins EU-Parlament einziehen zu können.
Im Rhein-Neckar-Kreis sieht das Ergebnis der Europawahl wie folgt aus:
Das amtliche Endergebnis der Europawahl 2024 im Rhein-Neckar-Kreis wird der Kreiswahlleiter am Montag, 17. Juni 2024, nach der Prüfung der Wahlunterlagen im Rahmen der Sitzung des Kreiswahlausschusses feststellen. Die öffentliche Sitzung findet um 11:00 Uhr im Heidelberger Landratsamt, Kurfürsten-Anlage 38- 40 (Besprechungsraum 390, 3. OG), statt.
Alle Ergebnisse aus dem Rhein-Neckar-Kreis sind auch hier auf der Webseite www.rhein-neckar-kreis.de/europawahl abrufbar.