Sperrung von Grillplätzen und gekennzeichneten Feuerstellen
(zg) Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr werden mit sofortiger Wirkung alle Grillplätze und gekennzeichneten Feuerstellen gesperrt. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr. Durch die ungewöhnlich hohen sommerlichen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit im Rhein-Neckar-Kreis ist die Waldbrandgefahr stark gestiegen. Achtlos weggeworfene Zigaretten können ebenso Brände entfachen wie herumliegende Glasscherben, die wie ein Brennglas wirken. Der Deutsche Wetterdienst meldet aktuell die Gefährdungsstufe 4, für große Teile auch 5. Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet das Forstamt hiermit die Sperrung der gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätze im Wald nach § 38 Abs. 1 LWaldG an. Die Sperrung wird aufrechterhalten, solange die Gefährdungsstufe 4 oder 5 gemeldet ist. Im Ausnahmefall darf auf einer gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellt. Dies bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Schließung der Feuerstelle oder des Grillplatzes wird ortsüblich bekannt gemacht. An der Feuerstelle oder dem Grillplatz werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Quelle: Stadt Sinsheim