Gemeinsam mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und der Bundespolizei hat Baden-Württemberg vom 27. bis 29. Oktober länderübergreifende Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei hat die Polizei Aktionsgebiete und Transitstrecken mobiler Einbrecherbanden ins Visier genommen.
„Die länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen der vergangenen Tage waren ein wichtiges Signal. Die baden-württembergische Polizei hat mit ihren Partnern aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz Aktionsgebiete und Transitstrecken mobiler Einbrecherbanden in einer abgestimmten und großflächigen Fahndungsaktion ins Visier genommen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Nachgang an die Schwerpunktaktion gegen Einbrecherbanden. In Baden-Württemberg hat die Polizei vom 27. bis 29. Oktober 2016 insgesamt 4.389 Personen und 2.256 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden elf Personen festgenommen sowie 72 Straftaten und 40 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. An der Fahndungsaktion waren in Baden-Württemberg auch neun Beamte aus Bayern, sieben Beamte der Bundespolizei und 15 Kräfte des Zolls beteiligt. Insgesamt waren bei den Schwerpunktkontrollen 1.067 Polizistinnen und Polizisten eingesetzt.
Grundlage der Aktion war die länderübergreifende Kooperation, die Baden-Württemberg und Bayern am 16. Juni 2016 zusätzlich mit Hessen und Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität vereinbart hatten. Kern der Vereinbarung sind ein schnellerer und besserer Informationsaustausch, eine stärkere gemeinsame Täterfahndung sowie eine noch intensivere Zusammenarbeit bei konkreten Ermittlungsverfahren und in der Prävention.
Die festgestellten Straftaten reichen von Diebstahl über Rauschgiftdelikte bis hin zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. „Wir werden in Zukunft weitere Großkontrollen und Schwerpunktaktionen durchführen, um den Fahndungsdruck gegen Einbrecher weiter zu erhöhen. Unsere unmissverständliche Botschaft heißt: Wir halten den Druck hoch, wir machen Einbrechern das Leben schwer. Wir zeigen Polizeipräsenz und setzen auf konsequente strafrechtliche Verfolgung. Ein Wohnungseinbruch erschüttert die Opfer oft bis ins Mark, weil der Täter in ihre Privat- und Intimsphäre eingedrungen ist. Wenn der finanzielle Schaden überwunden und die Tür oder das Fenster wieder repariert ist, bleibt die psychische Belastung – da bleibt Angst zurück. Deshalb arbeiten wir mit viel Energie an der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen. Wir tun alles, was möglich ist, um die Menschen vor einem Einbruch zu schützen“, so Strobl.
Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration