(zg) Wer die Energiewende zum Erfolg führen möchte, der muss auch im Wärmesektor auf Erneuerbare Energien und Effizienz setzen. Der heute (09.12.) von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes gebe der Energieeffizienz und damit dem Klimaschutz neuen Auftrieb, lobte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle.
Zwar steige der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung im Fall der Heizungserneuerung nun doch auf einen Schlag von 10 auf 15 Prozent, anstatt wie vom Handwerk gefordert schrittweise, meinte Möhrle. Doch die Gesetzesnovelle sehe jetzt genügend Erfüllungsoptionen vor, um Gebäudeeigentümer nicht zu überfordern. Neben Energieeffizienzmaßnahmen wie Kellerdeckendämmungen oder der Austausch von Fenstern kann auch ein Sanierungsfahrplan berücksichtigt werden. Möhrle begrüßte, dass künftig als Energieberater qualifizierte Handwerker solche Pläne nicht nur erstellen, sondern auch Sanierungsmaßnahmen umsetzen dürfen. Möhrle: „Das macht Sinn, denn gerade Handwerker sind diejenigen Berater, die den häufigsten Kundenkontakt haben und das Vertrauen der Bürger genießen.“ Möhrle befürchtet allerdings, dass andere Energieberatungsprogramme dem baden-württembergischen den Rang ablaufen könnten. Der Sanierungsfahrplan müsse deshalb unbedingt zeitgleich kommen und nicht erst, wenn das Gesetz schon längst in Kraft getreten ist.
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Die Zustimmung des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) findet auch die Ausdehnung des Gesetzes auf Nichtwohngebäude. Möhrle: „Das ist schlichtweg ein Gebot der Gerechtigkeit.“
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.