Mitglieder des Anwaltsvereins beraten 2 x monatlich unentgeltlich
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Unabhängige Gerichte entscheiden nach Recht und Gesetz. Wichtig ist aber auch, dass alle Menschen Zugang zu diesem Rechtssystem haben. Manchmal fehlt jedoch das notwendige Geld, um sich anwaltlichen Rat einzuholen, obgleich Rechtsanwälte eine Erstberatung bereits ab € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer anbieten.
Wer sich das nicht leisten kann, hat nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf Beratungshilfe oder, wenn ein Prozess geführt werden muss, auf Prozesskostenhilfe.
Das Amtsgericht Sinsheim hat in Kooperation mit dem Anwaltsverein Heidelberg e. V. erreicht, dass beim Sinsheimer Amtsgericht eine neue anwaltliche Beratungsstelle eingerichtet wird. Dort können, beginnend mit Montag, dem 02. März 2015, an jedem ersten und dritten Montag eines Monats zwischen 13:30 und 15:30 Uhr Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Beratungshilfe hätten, ganz unbürokratisch eine anwaltliche Beratung erhalten.
Die wirtschaftliche Situation soll durch Unterlagen glaubhaft gemacht werden. Einer Terminsvereinbarung/Anmeldung oder eines schriftlichen Antrags bedarf es nicht.
Die Rechtsberatung erbringen Mitglieder des Anwaltsvereins Heidelberg, allesamt erfahrene Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte. Diese unterliegen auch der anwaltlichen Verschwiegenheit. Kosten für diese Beratung entstehen nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die dort gegebene Auskunft nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, eine ergänzende Beratung in einer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen oder unter Gewährung von Prozesskostenhilfe auch einen Gerichtsprozess zu führen, sei es als Kläger oder Beklagter.
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, anwaltliche Beratung so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen, um „nichts falsch zu machen“.
Quelle: Sylvie Sauerborn