Das Ministerium für Integration hebt mit einer Verordnung die Pauschale für Asylsuchende nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz deutlich an: Die Höhe der Einmalpauschale für Asylsuchende steigt um knapp 1.800 Euro auf jetzt 12.270 Euro je Person. Über die Pauschale erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres sind diese Ausgaben erheblich gestiegen. Die Erhöhung der Pauschale bringt den Kreisen insgesamt eine finanzielle Entlastung im zweistelligen Millionenbereich.
Die baden-württembergische Ministerin für Integration, Bilkay Öney, hatte nach dem Richterspruch den Stadt- und Landkreisen in Aussicht gestellt, dass das Land die Pauschale zur Kostenerstattung erhöhen wird: „Wir lassen die Stadt- und Landkreise mit den Belastungen, die mit der Umsetzung der Karlsruher Vorgaben verbunden sind, nicht alleine“, sagte Öney heute (26. März 2013) in Stuttgart. Mit der Anhebung der Kostenpauschale habe man nun Wort gehalten. „Ein fairer Ausgleich ist und bleibt die Basis unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kommunen“, so die Ministerin.
Öney zufolge könnten die Soziallasten der Kreise deutlich verringert werden, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge früher arbeiten dürften und so für sich selbst sorgen könnten. „Diese Menschen wollen einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen, statt untätig in ihren Unterkünften zu sitzen. Zugleich wäre dies ein wirksames Mittel gegen Frust und Aggressionen“, sagte Öney. Hierfür müssten jedoch dringend bundesrechtliche Barrieren abgebaut werden, die derzeit noch eine frühzeitige Teilhabe am Arbeitsmarkt verhinderten. „Ich habe mich deshalb auf der Integrationsministerkonferenz vergangene Woche in Dresden ausdrücklich dafür eingesetzt, dass Flüchtlinge leichter und zügiger Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen Angebote zur berufsbezogenen Sprachförderung nutzen können“, so die Ministerin.
Hintergrundinformationen:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az.1 BvL 10/10 und 1BvL 2/11) entschieden, dass die in § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Grundleistungen) festgelegten und seit 1993 unverändert gebliebenen Geldleistungen der Höhe nach evident unzureichend und deshalb mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar sind. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Gericht eine seit dem 1. August 2012 anzuwendende Übergangsregelung angeordnet. Nach dieser Regelung haben die Leistungsberechtigten Anspruch auf höhere, anhand des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zu berechnende Leistungssätze. Das Gericht differenziert dabei zwischen dem „physischen Existenzminimum“ und dem „soziokulturellen Existenzminimum“. Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung des Bundesgesetzgebers erhalten die Betroffenen somit Leistungen, die in etwa dem Sozialhilfeniveau entsprechen.
Aufgrund der Krisenherde in vielen Regionen der Welt rechnet das Integrationsministerium auch 2013 mit steigenden Flüchtlingszahlen. Es könnten in diesem Jahr bis zu 9.000 Asylsuchende im Land werden. Hinzu kommt der Anteil Baden-Württembergs an humanitären Aufnahmeaktionen des Bundes, wie z.B. der geplanten Aufnahme von etwa 5.000 Flüchtlingen aus Syrien in Deutschland. Baden-Württemberg wird sich, wie auch schon in der Vergangenheit, solidarisch zeigen.
Qulle: Ministerium für Integration Baden Württemberg