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ESF-Projektanträge können ab sofort eingereicht werden

26. August 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Arbeitsmarkt im Rhein-Neckar-Kreis: Bewerbungen bis zum 30. September 2020 möglich

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU) und richtet sich in seiner Förderung an der EU-Strategie „Europa 2020“ aus.

Der regionale ESF-Arbeitskreis Beschäftigung hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2020 für den Rhein-Neckar-Kreis hierfür die Arbeitsmarktstrategie 2021 festgelegt. Diese kann auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/esf abgerufen werden.

Gefördert werden können einjährige Projekte, mit deren Hilfe beispielsweise Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche, sowie Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt bekommen sollen.

Auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie auf eine ökologische Nachhaltigkeit ist bei allen Projekten besonderes Augenmerk zu legen.

Träger, die im Jahr 2021 ein Projekt zu diesen Zielen durchführen möchten, können dafür bis zum 30. September 2020 (Abgabeschluss) bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Fördermittel ausschließlich über das webbasierte Antragsverfahren ELAN beantragen. Antragsvordrucke und weitere Informationen können Sie unter www.esf-bw.de im Internet abrufen.

In der Arbeitsmarktstrategie 2021 sind die Ziele, die Zielgruppen, sowie die Querschnittsziele des operationellen Programms des ESF in Baden-Württemberg 2014 bis 2020 sowie die Vorgehensweise beschrieben. Nach Registrierung der Anträge werden diese an den ESF-Arbeitskreis Beschäftigung zurückgegeben. Unter Berücksichtigung der Relevanz und Zielerreichung der Arbeitsmarktstrategie 2021 werden diese von den Mitgliedern des ESF-Arbeitskreises bewertet und nach geheimer Abstimmung zur abschließenden Förderentscheidung an die L-Bank weitergeleitet.

Bei der Bewertung der Projektanträge wird laut der Vorsitzenden des ESF-Arbeitskreises, Sozialdezernentin Stefanie Jansen darauf geachtet, dass die Medienkompetenz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefördert wird, um bei der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der Arbeitswelt, die Chancen der Vermittlung in Arbeit zu verbessern.

Quelle: Silke Hartmann

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