Freunde aus dem EU-Ausland anrufen, Urlaubsgrüße per SMS schicken und ein Foto vom Urlaubsort an Freunde und Familie daheim senden – dies alles soll künftig günstiger werden: Die EU-Kommission will die Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate, Internet-Surfen und SMS-Versand im EU-Ausland bis zum 15. Juni 2017 schrittweise abschaffen.
„Ich begrüße zwar das Vorhaben der EU-Kommission, die Kosten für Anrufe und SMS weiter zu reduzieren – jedoch dauert die Abschaffung der Roaming-Gebühren viel zu lange und ermöglicht außerdem leider versteckte Kosten zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der nun beginnenden Reisezeit im Land.
Nach Willen der EU-Kommission sollen Verbraucherinnen und Verbraucher voraus-sichtlich ab dem Sommer 2017 überall in der Europäischen Union denselben Preis für Anrufe, Textnachrichten und Mobilfunkdaten bezahlen – egal, wo sie sich gerade aufhalten. Allerdings bestünde die Gefahr, dass nach den jetzigen Planungen der Kommission versteckte Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen könnten. „Die künftigen Regelungen sollen es Anbietern ermöglichen können, entstandene Extrakosten durch Aufschläge wieder hereinzuholen und bei Vielnutzern Zusatzkosten zu erheben – das ist intransparent und nicht verbraucherfreundlich. Es macht wenig Sinn, die Roaming-Kosten offiziell abschaffen zu wollen und sie dann durch Lücken und Ausnahmen quasi doch wieder zu ermöglichen“, sagte Bonde.
Als Zwischenschritt plane die EU-Kommission, dass die Roaming-Tarife am 30. April 2016 weiter sinken sollen. Das EU-Parlament müsse dieser Einigung jedoch noch formal zustimmen, was voraussichtlich im Herbst dieses Jahres geschehen soll, so der Minister.
„Ich hoffe, dass die sinkenden Roaming-Gebühren dazu führen, dass der Wettbewerb unter den Anbietern im europäischen digitalen Binnenmarkt wieder gestärkt wird“, sagte Bonde. Verbraucherinnen und Verbrauchern riet der Minister, sich vor Reiseantritt auch bei ihrem Mobilfunkanbieter zu erkundigen, welche Auslandsoptionen dieser anbiete. „Dies ist vor allem bei Reisen außerhalb der EU empfehlenswert, da hier immer noch Kostenfallen lauern“, sagte der Verbraucherminister.
Umsichtiges Verhalten ratsam – Kostenfallen vor allem außerhalb der EU
„Die EU-Preisobergrenzen greifen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Sie gelten jedoch nicht in der Schweiz oder der Türkei. Daher können sich hier spezielle Tarife lohnen“, erklärte Bonde. Beim Urlaub außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in beliebten Urlaubsgebieten in Nord- oder Südamerika, Nordafrika oder in Asien, gelten die Kostengrenzen für Roaming ebenfalls nicht. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell in die Kostenfalle bei der Nutzung mobiler Endgeräte tappen. „Wer außerhalb der EUmit Tablet oder Smartphone im Netz surfen möchte, sollte sich vorab unbedingt bei seinem Anbieter erkundigen, wie viel ein übertragenes Megabyte Daten kostet und ob es spezielle Tarife für das entsprechende Reiseziel gibt“, sagte Bonde. Mehrere Euro pro Megabyte könnten schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. „Das gilt auch für Telefonate außerhalb der Europäischen Union“, erklärte der der Minister. Bonde wies außerdem darauf hin, dass die Roaming-Grenzen nicht auf Schiffen oder in Flugzeugen gelten würden und in diesen Fällen eine Gesprächsminute ohne Weiteres bis zu 10 Euro kosten könne. „Oftmals stellen spezielle Schiffsnetzbetreiber mittels Satellit ein Netz zur Verfügung. In solchen Schiffsnetzen gelten in der Regel weder die Roaming-Preisobergrenzen noch spezielle Angebote der Mobilfunkanbieter. Urlauberinnen und Urlauber sollten sich deshalb vor einer Schiffsreise genau über das Schiffsnetz und die Tarife informieren“, so Bonde.
Kostenbremse für Daten-Roaming schützt nicht lückenlos
Bonde wies außerdem darauf hin, dass es eine Kostenbremse für das Daten-Roaming gebe. Diese Kostenbremse greife jedoch nur, wenn der eigene Mobilfunk-Anbieter seinen Sitz in der Europäischen Union habe. „Sobald Kosten von 59,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer aufgelaufen sind, wird die Verbindung zum Schutz der Kunden automatisch unterbrochen. Um wieder im Netz surfen zu können, muss die Weiternutzung ausdrücklich bestätigt werden. Die Höhe der Kostenbremse können die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Wunsch hochsetzen lassen“, sagte der Minister. „Gerade beim mobilen Surfen außerhalb der EU kann es passieren, dass die Kostenbremse nicht funktioniert, da der Datenaustausch nicht zwischen allen Anbietern reibungslos und in Echtzeit abläuft. Greift die Kostenbremse nicht, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher per SMS informiert werden, sobald sie die Ländergrenze passiert haben“, sagte der Minister abschließend.
Zur Roaming-Technik
Die Roaming-Technik sorgt dafür, dass Mobiltelefone auch über Landesgrenzen hinweg funktionieren. Seit dem Beschluss der EU im Jahr 2007, die ungerechtfertigt hohen Roaming-Gebühren zu begrenzen, profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher Schritt für Schritt von günstigeren Preisen. Seit 1. Juli 2014 liegen die Obergrenzen der Gebühren für Anrufe aus dem EU-Ausland bei 23 Cent pro Minute und für eingehende Anrufe im EU-Ausland bei sechs Cent pro Minute inklusive der Mehrwertsteuer. Die Obergrenze des Eurotarifs für eine gesendete SMS liegt bei sieben Cent inklusive der Mehrwertsteuer. Eingehende Roaming-SMS sind kostenlos.
Online-Ratgeber „BondesRat – Ihr Verbraucherminister Alexander Bonde informiert“
Verbraucherportal Baden-Württemberg: Roaming-Gebühren
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz