Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in einem Beschluss vom Montag der Landesregierung eine Frist bis zum 26. November gesetzt, in der sie zusagen müsse, den Luftreinhalteplan Stuttgart um ein Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel zu ergänzen. Damit dürfte sich die Situation vieler Handwerksbetriebe noch weiter verschärfen, befürchtet der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Oskar Vogel.
„Der Beschluss des VGH ist keine Überraschung. Wir haben damit gerechnet, so bitter es auch ist. Sowohl die Politik als auch die Automobilindustrie wissen seit langem, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Bereich des Möglichen liegen. Es ist deshalb absolut unverständlich, warum sie in Sachen Hardwarenachrüstung so lange auf Zeit gespielt haben“, so BWHT-Hauptgeschäftsführer Vogel.
Der am vergangenen Freitag beschlossene Kompromiss zwischen Bundesregierung und Herstellern, wonach ab 2020 Euro-5-Fahrzeuge kostenfrei nachgerüstet werden sollen, sei nichts anderes als eine Mogelpackung und helfe den betroffenen Betrieben und Pendlern in 2019 überhaupt nicht.
„Wie erwarten, dass die Autoindustrie Gas gibt und die Hardwarenachrüstung früher möglich macht. Die Politik muss entsprechend nachsetzen. Sie haben es jetzt in der Hand, ob Euro-5-Diesel in 2019 fahren dürfen oder nicht“, so Vogel. Zumal Experten davon ausgingen, dass für die meisten Euro 5-Dieselfahrzeuge wesentliche Teile, die zur Nachrüstung notwendig seien, bereits bei den Fahrzeugherstellern existierten.
Quelle: Marion Buchheit