Erste Ermittlungserfolge des Betrugsdezernats; Pressemitteilung Nr. 2
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis/Osnabrück (pol) – Über 70 Fälle falscher Microsoft-Mitarbeiter registrierte das Polizeipräsidium Mannheim seit Anfang 2014 in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis. Die Fälle sind gleichmäßig in der Region verteilt; Schwerpunkte sind bisher Mannheim und Heidelberg. Rund die Hälfte aller Fälle ereignete sich seit Ende Oktober 2014. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt mehrere tausend Euro.
Erste Verdachtsmomente, nach denen die Täter aus dem indischen Raum stammen könnten, verdichteten sich in den letzten Wochen zunehmend.
Das Betrugsdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermittelte jetzt eine mehrköpfige Tätergruppierung, die im Verdacht steht, in mindestens 20 Fällen von Call-Centern in Indien aus deutschlandweit bei meist älteren Menschen angerufen zu haben. In englischer, aber auch in guter deutscher Sprache überredeten sie die Senioren durch eine geschickte Gesprächsführung dazu, diverse Aktionen am Computer durchzuführen, wodurch die Täter Fernzugriffe auf die PC-Systeme der Opfer erlangten. Durch Finanztransaktionen von Opferkonten auf die Konten der Täter oder deren Hintermänner entstanden so hohe finanzielle Schäden.
Die Schwerpunktabteilung IT-Kriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Sammelverfahren eingeleitet. Dort werden sämtliche bundesweiten Fälle zentral bearbeitet.
Nichtsdestotrotz kann keine Entwarnung gegeben werden. Mit erneutem Auftreten falscher Microsoftmitarbeiter muss weiter gerechnet werden.
Die Polizei rät deshalb auch bei zukünftigen Fällen:
- Nicht auf Anrufe von angeblichen Microsoft-Mitarbeitern eingehen. Die Firma Microsoft führt solche Anrufe nicht durch.
- Auf keinen Fall persönliche Daten oder Zahlungsdaten wie PINs oder TANs an die Anrufer herausgeben.
- Keine Software installieren oder installieren lassen.
- Telefonnummer und Zeitpunkt der Anrufe notieren.
- Sofort die Polizei informieren.
Sachdienliche Hinweise nehmen auch weiterhin die für den jeweiligen Wohnort der Opfer zuständigen Polizeidienststellen, aber auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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