Verbraucherzentrale mahnt Partnervermittlung ab
„Immer wieder beschweren sich Verbraucher bei uns über die Maschen von Partnervermittlungen“, berichtet Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Fälle ähneln sich: Alleinstehende melden sich auf eine Kontaktanzeige unter der angegebenen Telefonnummer. Am Telefon meldet sich nicht der erwartete Kontakt sondern Mitarbeiter einer Agentur. Diese versprechen den Anrufern, den gewünschten Kontakt und weitere ähnliche Kandidaten zu vermitteln. Um alles Weitere zu erklären, kommt ein Mitarbeiter der Agentur vorbei. „Aus den Anzeigen geht oft nicht eindeutig hervor, dass es sich um das Angebot einer Agentur handelt. Um überhaupt mit der beworbenen Person in Kontakt treten zu können, muss erst ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden“ weiß Richter. Dafür werden häufig mehrere tausend Euro fällig, ohne vielleicht den ursprünglich beworbenen Traummann oder Traumfrau je zu treffen. Ob es sich um Lockvogel-Tricks handelt, ist schwer nachzuweisen.
Im Fall der Partnervermittlung United Seniors UG stellte die Verbraucherzentrale fest, dass die Widerrufsbelehrung nicht deutlich gestaltet war sowie mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig waren und mahnte das Unternehmen ab. „Verbraucher wurden durch diese Verträge nicht nur benachteiligt, sondern auch über Ihre Rechte in die Irre geführt“, erläutert die Juristin. „So sollten sie beispielsweise auf ihr 14-tägiges Widerrufrecht verzichten, damit die Partnervermittlung sofort mit der Suche nach potentiellen Partnern beginnen kann“. United Seniors hat inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben und erklärt, weder die rechtswidrigen Klauseln noch die abgemahnte Widerrufsbelehrung weiter so zu verwenden oder sich darauf zu berufen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.