ohne Alkohol und Drogen am Steuer – intensive Polizeikontrollen zur Faschingszeit
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Fasching 2015 – „Feiern ohne Risiko“ – ohne Alkohol und Drogen. Prunksitzungen, Kappenabende, Fastnachtsumzüge – die närrischen Tage stehen vor der Tür. Und fast überall gibt’s auch reichlich Alkohol. Leider setzen sich anschließend immer noch viele „Narren“ ans Steuer ihres Autos, in der Hoffnung „die paar Meter“ nach Hause ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle zu schaffen. Oft ein folgenreicher Trugschluss, wie ein Blick auf die polizeilichen Pressemeldungen zur Faschingszeit jedes Jahr zeigt.
Trotz Vorankündigung wurden 2014 bei den Kontrollen zur Faschingszeit insgesamt 73 Führerscheine beschlagnahmt. Auf weitere 72 Autofahrer kamen empfindliche Geldbußen und Fahrverboten zu, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs waren. Das Fahren unter Drogeneinfluss zog darüber hinaus eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich. Drei Fahrer waren noch in der Probezeit und hatten trotzdem Alkohol konsumiert. Ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit sowie 250.- Euro Geldbuße waren die Folgen. Zudem wurden fünf Autofahrer erwischt, die gar nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
In diesem Zeitraum ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Polizei-präsidiums Mannheim (Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis) 14 Verkehrsunfälle bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen; drei Unfälle haben sich unter dem Einfluss von Drogen ereignet. Insgesamt wurden fünf Personen verletzt.
Pünktlich zu Beginn von Karneval, Fasching, Fastnacht und Co. wird die Polizei in Mannheim, Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis deshalb wieder verstärkt Alkohol- und Drogensünder kontrollieren. Absolut verantwortungslos verhalten sich alle, die sich angetrunken oder unter Drogen ans Steuer zu setzen. Denn Alkohol beziehungsweise Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr sind eine überaus gefährliche Mischung, die von der Polizei absolut nicht toleriert wird. Der Appell lautet deshalb: Einer muss nüchtern bleiben und wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht.
Auch Fahranfänger sollten ihren teuer erworbenen Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Seit 2007 gilt für Fahranfänger, und hier insbesondere für Fahranfänger unter dem 21. Lebensjahr, eine 0,0 Promille-Grenze. Neben empfindlichen Strafen droht dieser Personengruppe eine kostspielige Nachschulung.
Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Klamotten bleibt, hier noch einige Tipps Ihrer Polizei:
- Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein! - Hände weg von Alkohol wenn Sie noch fahren müssen! - Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert! - Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache! - Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen! - Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt! - Setzen Sie sich nicht zu Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto, die betrunken sind oder Drogen konsumiert haben
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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