Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 19. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Fertiggaragen: Recht auf Widerruf bestätigt

29. Mai 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Wer außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag abschließt, kann diesen mit wenigen Ausnahmen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Um dieses Recht auf Widerruf einzuschränken, legen manche Unternehmer allerdings viel Kreativität an den Tag. So auch die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, die nun in zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az I 4 U 51/16 und I 4 U 50/16) ihre Berufung jeweils zurücknahm.

„Seit fast zehn Jahren beschweren sich bei uns regelmäßig Verbraucher über die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG,“ sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Firma versuchte mit verschiedenen Tricks, das Widerrufsrecht von Verbrauchern zu umgehen.“. Nach der neuesten Masche wies Exklusiv-Garagen das Widerrufsrecht von Verbrauchern mit der Begründung zurück, nach dem Gesetz sei ein solches Widerrufsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen. Denn der Verbraucher habe schließlich die Garage nach eigenen Wünschen individualisiert und der Vertrag betreffe den Bau eines neuen Gebäudes. „Die Vorstellung, dass die Lieferung und Montage einer aus Standardkomponenten zusammengestellten Fertiggarage dem Bau eines neuen Gebäudes gleichkomme, ist völlig lebensfremd“, betont Dunja Richter, „Und erst recht spielt es für das Bestehen des Widerrufsrechts keine Rolle, dass sich die Verbraucher die Designs ihrer Garage aussuchen durften.“

Anzeige SwopperDas OLG Hamm bestätigte diese Einschätzung der Verbraucherzentrale und empfahl der Beklagten dringend, die gegen die Urteile des LG Detmold (Az: 6 O 57/14 u. 6 O 11/15) eingelegten Berufungen zurückzunehmen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale haben die nunmehr rechtskräftig gewordenen Urteile eine nicht zu unterschätzender Bedeutung: „Das OLG Hamm hat klargestellt, dass die Firma Exklusiv-Garagen Verbraucher über deren Widerrufsrecht hätte belehren müssen. Da dies unterblieben ist, können Betroffene, die erst kürzlich einen Vertrag abgeschlossen haben, bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob Ihnen möglicherweise nicht auch noch heute ein Widerrufsrecht zusteht“, rät Dunja Richter.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Eppingen im Lichterglanz: Adventszeit voller Highlights und Traditionen

Eppingen lädt ein zu den diesjährigen Advents-Highlights Am 29. November startet die Fachwerkstadt um 18 Uhr mit der Traditionsveranstaltung, dem Einschalten der Weihnachtsbeleuchtung und dem XXL-Shopping, in die Vorweihnachtszeit. Bis zum 5. Januar folgen auch...

Winterdienst des Rhein-Neckar-Kreises ist für die bevorstehende Wintersaison bestens gerüstet

150.000 Liter Sole für das ca. 850 Kilometer lange Straßennetz Während bei Groß und Klein mit der Adventszeit bald das Warten aufs Christkind beginnt, heißt es für Matthias Knörzer und sein Team „Warten auf den ersten Schnee“. Oder auf den ersten Frost – je nach...

Infoveranstaltung über Vorsorgevollmacht & Co in Waibstadt

„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“: Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag, 28. November, im Rathaus der Stadtverwaltung Waibstadt Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive