(zg) Wie das Statistische Landesamt im Rahmen der Finanzvermögenstatistik feststellt, belief sich das Finanzvermögen1 der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.) Baden‑Württembergs beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf insgesamt rund 23,0 Milliarden (Mrd.) Euro. Das ist fast eine Milliarde Euro mehr als 2015 (+ 4,3 %). Je Einwohner belief sich das Finanzvermögen der Gemeinden und Gv. im Land Ende 2016 durchschnittlich auf rund 2 117 Euro.
Die beiden mit Abstand bedeutendsten Positionen des kommunalen Finanzvermögens waren Bargeld und Einlagen in Höhe von 10,2 Mrd. Euro, sowie Anteilsrechte (Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen) in Höhe von gut 6,7 Mrd. Euro. Darüber hinaus wiesen diese Forderungen aus vergebenen Krediten in Höhe von 1,9 Mrd. Euro auf und hielten Geld- und Kapitalmarkpapiere im Wert von insgesamt 1,6 Mrd. Euro. Die sonstigen Forderungen der Gemeinden/Gv., die z. B. aus ausstehenden Gebühren, Beiträgen und Steuern resultieren, beliefen sich insgesamt auf 2,5 Mrd. Euro.
Vom Finanzvermögen der Gemeinden/Gv. in Höhe von 23,0 Mrd. Euro entfielen 14,0 Mrd. Euro (61 %) auf die kreisangehörigen Gemeinden, 6,6 Mrd. Euro auf die Stadtkreise (29 %) sowie 2,4 Mrd. Euro auf die Landkreise (10 %). Pro Kopf liegt das Finanzvermögen der Stadtkreise mit durchschnittlich 3 230 Euro deutlich höher als das der kreisangehörigen Gemeinden mit 1 584 Euro und der Landkreise mit 276 Euro. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Stadtkreisen: Die Landeshauptstadt Stuttgart als einziger Stadtkreis Baden‑Württembergs mit über 500 000 Einwohnern weist beispielsweise ein Finanzvermögen je Einwohner von 6 423 Euro auf, die Stadtkreise mit 200 000 bis unter 500 000 Einwohnern im Durchschnitt hingegen lediglich 1 416 Euro je Einwohner. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Landeshauptstadt mit Anteilsrechten in Höhe von 2 Mrd. Euro bzw. 3 178 Euro je Einwohner überdurchschnittlich an Unternehmen und Einrichtungen beteiligt ist.