Geänderte Einreichungsfristen beachten
(zg) Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm 2014-2020 soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Wie die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert, spricht das Förderangebot kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft in Baden-Württemberg zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die das Land im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % der Investitionssumme (bei kleinen Unternehmen) und bis zu 10 % der Investitionssumme (bei mittleren Unternehmen), maximal 400.000 Euro. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt dienen.
In diesem Zusammenhang weist die Stabsstelle Wirtschaftsförderung darauf hin, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Ausschreibung zum 28. Juli 2020 geändert hat und bittet insbesondere um Beachtung der neuen Einreichungsfristen: 28. Februar bzw. 31. August.
Die aktuelle Ausschreibung und weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter https://efre-bw.de/foerderaufrufe/ oder bei Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, E-Mail: barbara.schaeuble@rhein-neckarkreis. de, Telefon 06221 522-2501.
Quelle: Silke HArtmann