Sperrung von Parkflächen und Straßen
Vom 18. bis zum 22. Mai findet der traditionelle Fohlenmarkt in Sinsheim statt. Für die Veranstaltung mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt ist es erforderlich, Parkflächen und einzelne Straßen zu sperren.
Im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Mannheim wurden die folgenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen angeordnet:
Sperrung Veranstaltungsraum / Parkflächen
* Sperrung Festplatz / Schwimmbadparkplatz ab dem 15. Mai
* Sperrung Parkplatz Schwimmbadweg vor dem Restaurant „Zum Griechen“ ab dem 15. Mai
* Sperrung Parkplatz am Jugendhaus sowie „Schotterparkplatz“ ab dem 17. Mai
* Sperrung der Parkplätze Wiesentalweg / Elsenzhalle / „alla hopp!“-Anlage ab dem 20. Mai
* Sperrung Parkplätze Lilienthalstraße Höhe Festplatz / Elsenzhalle ab dem 20. Mai
Sperrungen rund um das Veranstaltungsgelände
* Vom 17. bis 22. Mai: Schwimmbadweg zwischen Ausfahrtast Kreisverkehr und Einmündung Lilienthalstraße / Zufahrt Segelfluggelände sowie Lilienthalstraße ab Einmündung Wiesentalweg bis Höhe „Schotterparkplatz“
* Vom 20. Mai 6:00 Uhr bis zum 21. Mai 22:00 Uhr: Wiesentalweg ab Einmündung Schwimmbadweg sowie vom Parkplatz Freitagsgasse / Postgarten zur Einmündung Wiesentalweg
Die Zufahrt zum Parkhaus Dr.-Sieber-Halle (kostenpflichtige Parkplätze) ist jederzeit gewährleistet.
Sperrungen zum Fohlenmarktumzug am Sonntag
Zum Fohlenmarktumzug am Sonntag, den 21. Mai werden die Straßen entlang der Marschroute Lange Straße – Muthstraße – Friedrichstraße – Hauptstraße – Westliche Ringstraße – Lange Straße in den Mittagsstunden gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert.
Am 21. Mai findet außerdem ein verkaufsoffener Sonntag statt. Hierzu wird die Hauptstraße (B39) im Zeitraum nach dem Festumzug von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zwischen den Einmündungen „Wilhelmstraße“ (L550) und „Burggasse“ für den Gesamtverkehr gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert.
Quelle: Stadt Sinsheim