Frist für die Jahrgänge ab 1971 läuft am 19. Januar 2025 ab – Jetzt Terminvereinbarung online möglich!
Immer noch sind zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer mit dem veralteten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs, dem alten Papierführerschein. Doch diese Dokumente verlieren nach und nach ihre Gültigkeit, je nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber. Daher müssen die alten Führerscheine rechtzeitig gegen den neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein ausgetauscht werden, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.
Der Führerschein-Umtausch erfolgt gestaffelt, um den Fahrerlaubnisbehörden die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern. Als erster Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:
Geburtsjahr des |
Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.07.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Demnach läuft im Januar 2025 die Umtauschfrist für Personen ab, die 1971 oder später geboren wurden und noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins sind. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Was ist zu tun?
Vereinbaren Sie online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch oder auch telefonisch einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch).
Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
- „alter“ Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar