„Ehrenamtlich Engagierte dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben“
Wie das Verkehrsministerium unlängst mitteilte, fördert das Land mit der neuen Busförderrichtlinie 2019 die Anschaffung sauberer und klimafreundlicher Busse mit 15 Millionen Euro. Dazu gehört neben der Förderung von Linienbussen auch die Beschaffung von Bürgerbussen. Bürgerbusverkehre leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mobilität vor allem in ländlichen Regionen und ergänzen dort den bestehenden öffentlichen Personennahverkehr. Die Beschaffung der Fahrzeuge stellt dabei oft den größten Posten dar.
Eine etwas kleinere Ausgabe, die aber bei den ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern direkt anfällt, ist der Erwerb des sogenannten Personenbeförderungsscheins. Das Verkehrsministerium hat eine Nachfolgeregelung geschaffen, die die Kostenerstattung regelt. Mit dem Förderprogramm „Verwaltungskostenpauschale“ erhalten die Betreiber von Bürgerbus- und Bürgerrufautos erstmals eine Landesförderung durch die Übernahme von Verwaltungskosten von bis zu 1.500 Euro jährlich. Diese Förderung kann unter anderem für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Ehrungen verwendet werden.
„Ehrenamtlich Engagierte stellen ihre Zeit für andere Menschen zur Verfügung. Da ist es mir besonders wichtig, dass sie nicht auf den Kosten für das Ehrenamt sitzen bleiben“, erklärte der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU). Anträge müssen für das Jahr 2018 bis zum 30. November 2018 bei der NVBW gestellt werden. Ab 2019 gilt der Antragszeitraum 1. August bis 30. September.
Weitere Informationen gibt es unter www.buergerbus-bw.de.
Quelle: Matthias Busse