Mitarbeitende des Landratsamts lernen im Workshop die Grundregeln und Tücken der „Leichten Sprache“ kennen
(zg) „Leichte Sprache ist nicht immer leicht – vor allem, wenn es um das Übersetzen geht.“ Diesem Fazit des kommunalen Behindertenbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises, Patrick Alberti, stimmten alle Teilnehmenden eines Workshops zu. Sarah Schuhmacher, die bei ihm derzeit ihr Praxissemester absolviert, hatte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zu einem Workshop zur „Leichten Sprache“ eingeladen. In diesem wurden nicht nur die Grundregeln, sondern auch potenzielle Stolpersteine beim Verfassen besprochen, ehe danach das Gelernte anhand von Beispieltexten geübt wurde.
Doch was genau ist Leichte Sprache eigentlich? Leichte Sprache richtet sich an alle Menschen, denen das Lesen von langen Sätzen und komplizierteren Sachverhalten schwerfällt. Menschen mit kognitiver Behinderung oder Lernbehinderung gehören ebenso zur Zielgruppe wie geflüchtete Menschen, die noch Deutsch lernen. Gerade die behördliche Fachsprache ist jedoch oftmals alles andere als leicht zu lesen: Es gibt viele juristische Ausdrücke und lange sowie komplizierte Sätze. Das führt immer wieder dazu, dass Menschen mit Behinderungen – und nicht nur sie – Texte nicht verstehen, die sie betreffen. „Leichte Sprache kann ein entscheidender Schlüssel sein, der vielen Bürgerinnen und Bürgern dabei hilft, gut informiert und selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Eine Verwaltung sollte da mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt der kommunale Behindertenbeauftragte Patrick Alberti.
Die Referentin des Workshops, Sarah Schuhmacher, hatte einige Beispiele für die Regeln mitgebracht. So solle man beim Verfassen eines Textes in Leichter Sprache auf einfache Wörter zurückgreifen – etwa erlauben statt genehmigen. Das Wortungetüm „Öffentlicher Personennahverkehr“ lasse sich auch gut mit „Bus und Bahn“ übersetzen. Zudem sollen die Sätze kurz und einfach sein. Empfohlen wird die Verwendung von Fotos und Bildern, weil Leser so auch ohne Sprachkenntnisse Texte oder Informationen gut erfassen können.
Ein Merkmal Leichter Sprache ist übrigens, dass die so geschriebenen Texte vor der Veröffentlichung stets geprüft werden – und zwar von den Menschen, die auf die Verwendung von Leichter Sprache besonders angewiesen sind. Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten. Zwei solcher Prüfer waren beim Workshop mit dabei und beim praktischen Übungsteil gefragte Ansprechpartner. Schließlich lautete für die fünf Gruppen die anspruchsvolle Aufgabe, Informationen von Ämtern zu Themen wie Unterhaltsvorschuss in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Originaltexte wiesen dabei teils mehr als 50 Wörter auf. „Das ist gar nicht so einfach, diese Formulierungen leicht und verständlich zu übersetzen“, stellten die Teilnehmenden dieses Workshops, die in verschiedenen Ämtern innerhalb des Landratsamts arbeiten, fest. Dankbar nahmen sie daher am Ende des kurzweiligen Workshops als Hilfe für mögliche zukünftige Übersetzungen ihrer Schriftstücke den Ratgeber „Leichte Sprache“ entgegen.
Beispiele für Übersetzungen von behördlicher in Leichte Sprache:
Original:
Zur Abholung des Ausweises können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen (Ausweis oder Pass).
Leichte Sprache:
Wenn Sie keine Zeit haben, kann auch eine andere Person für Sie den Ausweis abholen.
Die Person muss von Ihnen eine Erlaubnis dafür bekommen.
Die Person muss einen Ausweis mitbringen.
Sie müssen die Erlaubnis aufschreiben.
Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.
Original:
In unserer Gemeinde findet eine offene und eine aufsuchende Jugendarbeit statt. In unserem Jugendhaus finden regelmäßig Aktivitäten für Jugendliche statt.
Leichte Sprache:
In unserer Gemeinde gibt es Jugendarbeit.
Alle Jugendlichen können mitmachen.
Das kostet nichts.
In unserer Gemeinde gibt es ein Jugendhaus.
Dort gibt es verschiedene Angebote für Jugendliche.
Quelle: Silke Hartmann