Einzug zunächst ausgesetzt
Die kommunalen Spitzenverbände haben empfohlen, die Erhebung der regulären Gebühren und Entgelte, wie bereits im April, auch für den Monat Mai auszusetzen. Dem schließt sich die Stadt Sinsheim an. Somit müssen für April und Mai keine Gebühren und Entgelte für Musikschule, Kindertageseinrichtungen, Kernzeit- und Hortbetreuungen gezahlt werden. Ausgenommen sind Gebühren für Familien, deren Kind/er die Notbetreuung in Anspruch nimmt/nehmen. Für die Inanspruchnahme eines Notbetreuungsplatzes durch berechtigte Familien werden ab dem Monat Mai die Elternentgelte gemäß dem bestehenden Betreuungsvertrag abgebucht. Der April war auch für die Notbetreuung gebühren- bzw. entgeltfrei.
Die Einrichtungen sind – mit Ausnahme der Notbetreuung – augenblicklich geschlossen, um gewährleisten zu können, dass die infektionsschützenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden.
Die durch das Aussetzen der Gebühren und Entgelte entstehenden Ausfälle in Höhe von rund 526.000 Euro übernimmt die Stadt aus allgemeinen Haushaltsmitteln ergänzt durch eine Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg, die allen Kommunen bereits zur Verfügung gestellt wurde.
Quelle: Stadt Sinsheim