Wir möchten Sie als Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass halbseitig oder teilweise ganz auf Gehwegen zu parken laut StVO nicht zulässig ist.
Wir appellieren an die Autofahrer:
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Fußgänger, insbesondere auf Kinder, Mütter mit Kindern, unsere älteren Mitbürger und natürlich auch Rollstuhlfahrer.
Bitte denken Sie auch daran:
Parken Sie nicht auf Hydranten, an Kuppen, Fußgängerüberwegen, in Kurven und gegenüber fremden Grundstücks- bzw. Garageneinfahrten. Wer eine Garage oder einen Stellplatz hat, sollte sein Fahrzeug auch dort parken und so zusätzliche Verkehrsprobleme auf unseren Straßen vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.