Seitdem in den Städten Heidelberg und Mannheim Leih-E-Tretroller zur Verfügung stehen, wird das Angebot der alternativen Mobilität rege genutzt. Gleichzeitig häufen sich jedoch Beschwerden von besorgten Bürgerinnen und Bürgern über das teils verkehrswidrige Verhalten einzelner E-Scooter-Fahrer, die bereits zu ersten Unfällen geführt haben. Aus diesem Grund haben sich die Städte Heidelberg und Mannheim sowie das Polizeipräsidium Mannheim zu einer gemeinsamen E-Scooter-Kontrollwoche entschlossen. Ab morgen, Mittwoch, 21. August, werden sowohl die städtischen Ordnungsdienste als auch Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim bei ihren Streifen den Fokus auf E-Scooter-Fahrer legen und festgestellte Verstöße entsprechend ahnden. Die intensiven E-Scooter-Kontrollen sind zunächst bis Mittwoch, 28. August, angesetzt.
Durch gezielte Kontrollen sollen die Nutzer zu verkehrsgerechtem und sicherem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr angehalten werden. Gerade mit dem Start dieser neuen Art der Elektromobilität soll so ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass in den Städten Heidelberg und Mannheim verkehrswidriges Verhalten nicht geduldet, sondern konsequent geahndet wird.
Zwischenzeitlich konnte auch bereits festgestellt werden, dass durch eine Vielzahl der Nutzer die E-Scooter missbräuchlich verwendet werden. Beobachtet werden konnten hauptsächlich Verstöße wie:
- Fahrten zu zweit - Benutzung Gehwege - Fahrten innerhalb der Fußgängerzone - Fahrten auf Fahrbahnen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Darüber hinaus wurden auch schon Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheitsfahrten festgestellt und zur Anzeige gebracht. Ebenso waren bereits erste Verkehrsunfälle mit E-Scootern zu verzeichnen.
Wichtiger Hinweis für alle Nutzer von E-Scootern: Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Übersteigt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt sogar eine Straftat vor und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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