Kreistagssitzung am Dienstag, 21. Mai, 14 Uhr, in Sandhausen: Geplanter neuer „Inklusiver Schulkindergarten“ in Sinsheim und die Neustrukturierung der Abfallwirtschaft stehen als Themen auf der Tagesordnung
(zg) Unter anderem mit einem Grundstücksverkauf, Kostenfeststellungen, einem geplanten neuen „Inklusiven Schulkindergarten“ in Sinsheim sowie der Neustrukturierung der hoheitlichen Abfallwirtschaft befasst sich der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung. Das politische Gremium des Landkreises tagt – zum letzten Mal vor der Kreistagswahl – am Dienstag, 21. Mai, ab 14 Uhr, in der Turn- und Festhalle in Sandhausen (Adresse: Am Festplatz, 69207 Sandhausen).
Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner stimmen die Kreisrätinnen und Kreisräte zunächst über Änderungen der Satzung des Rhein-Neckar-Kreises bezüglich der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ab. Die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrleute für Fortbildungen sollen erhöht werden. Anschließend nimmt der Kreistag Kenntnis vom Abschluss der überörtlichen Prüfungen des Rhein-Neckar-Kreises und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen der Jahre 2008 bis 2010 und 2011 bis 2016 sowie der Freiherr von Ulner’schen Stiftung der Jahre 2011 bis 2016.
Danach geht es um zwei Kostenfeststellungen bei Bauvorhaben in der Großen Kreisstadt Weinheim: Landrat Stefan Dallinger bittet darum, die Schlussabrechnung für die Erweiterung der Helen-Keller-Schule Weinheim mit Gesamtkosten von circa 6,6 Millionen Euro anzuerkennen. Gleiches gilt für die Baumaßnahme Ärztehaus, Verwaltungsgebäude und Parkdeck in Weinheim (rund 28 Millionen Euro). Nach der Abstimmung über den Verkauf eines Grundstücks in Weinheim (Viernheimer Straße) beschäftigt sich das Gremium mit der kreiseigenen Steinsbergschule Sinsheim beziehungsweise dem dazugehörenden Schulkindergarten. Dieser soll mit einem Regelkindergartenbereich der Stadt Sinsheim im neu zu erstellenden Gebäude zusammengeführt und als „Inklusiver Schulkindergarten“ durch die Lebenshilfe Sinsheim als Träger betrieben werden.
Zum Schluss der Sitzung in Sandhausen steht die Neustrukturierung der hoheitlichen Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis auf der Tagesordnung. Die hoheitliche Abfallentsorgung soll in einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) organisiert werden. Der wesentliche Unterschied der Kommunalanstalt zur GmbH besteht darin, dass die Kommunalanstalt hoheitliche Aufgaben erfüllen und Satzungen erlassen kann. Sie ist Träger der Aufgabe und somit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, kann aber auch gewerbliche Tätigkeiten ausführen.
In der AöR können alle Aufgaben der hoheitlichen Abfallwirtschaft gebündelt werden. Hierzu gehören die Erstellung der Gebührenbescheide, der Einzug der Abfallgebühren sowie deren Beitreibung und Vollstreckung. Sie finanziert sich damit direkt aus den Gebühreneinnahmen. Insbesondere diese vorgenannten Aufgaben sind heute noch beim Landratsamt angesiedelt, da die Gebührenhoheit nicht auf eine GmbH übertragen werden kann. Folgt der Kreistag der Empfehlung, eine AVR Kommunal AöR zu errichten, soll dem Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR vorgeschlagen werden, Katja Deschner – bislang Geschäftsführerin der AVR Kommunal GmbH – als Vorständin zu bestellen.
Quelle: Silke Hartmann