Hundehaltung in Neckarbischofsheim
Aufgrund des Vorfalls Ende des Jahres 2015 bei dem ein Reh vermutlich von einem Hund gehetzt und gerissen wurde, gibt uns Anlass alle Hundehalter auf die Regelungen hinzuweisen.
Im Innenbereich der Stadt Neckarbischofsheim sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Leider geschieht es aber immer wieder, dass frei laufende Hunde u. a. dem Wild nachjagen und der Hundehalter nicht eingreift bzw. nicht eingreifen kann. Zu derartigen Vorkommnissen muss es nicht kommen, wenn sich die Halter an die Vorschriften halten würden. Wenn der Hund nicht abrufbar ist, sollte dieser auch nicht freigelassen werden. Abhilfe schafft hier das Führen des Hundes mit einer Schleppleine, an der die Hunde trotz Leine einen gewissen Auslauf bekommen.
Hunde, die zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild neigen, können nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde als gefährlicher Hund eingestuft werden. Folgen der Einstufung sind unter anderem die besonderen Halterpflichten, Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb des befriedeten Besitztums und ein höherer Steuersatz (600,00 € für den ersten Hund, 1.200,00 für jeden weiteren gefährlichen Hund).
Wir möchten alle Hundebesitzer darum bitten diese Regelungen zu beachten und einzuhalten, damit solche Vorfälle nicht mehr auftreten.
Quelle: Stadt Neckarbischofsheim