Die kältere Jahreszeit naht und damit steht wie in jedem Jahr die Erkältungssaison bevor. „Während Keuchhusten- und SARS-CoV2 – Infektionen uns in diesem Jahr bereits in den Sommermonaten gehäuft gemeldet wurden, so ist ab dem späten Herbst zusätzlich mit steigenden Grippe-Fallzahlen zu rechnen“, erklärt Dr. Andreas Welker, Leiter des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist.
Jetzt ist also die perfekte Zeit, um den eigenen Grippeschutz aufzufrischen. Die jährlich neu angepassten Impfstoffe stehen mittlerweile zur Verfügung und schützen gegen die häufigsten Grippevirusvarianten, die in der jeweils kommenden Grippesaison zu erwarten sind. „Einige Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für eine Infektion oder für Komplikationen einer Grippeerkrankung und sollten daher die Möglichkeit einer Schutzimpfung nutzen.“ weiß Dr. Daniela Bauke, Ärztin im Gesundheitsamt.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine saisonale Grippeimpfung für folgende Personen:
- Personen ab 60 Jahren
- Schwangere ab dem 2. Trimenon, (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon)
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z. B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten)
- Bewohner von Altern- oder Pflegeheimen
- Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
- Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko
Die Kosten für die Grippeimpfung werden aber in Baden-Württemberg von den Krankenkassen auch außerhalb dieser Empfehlungen übernommen.
Optimaler Zeitpunkt und jährliche Auffrischungen für Risikogruppen
Der beste Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen Oktober und Ende Dezember. So hat der Körper genügend Zeit, seine Immunabwehr aufzubauen. Da die Grippe aber bis in den März hinein auftreten kann, ist auch eine spätere Impfung noch sinnvoll. Eine Impfstoffdosis genügt; bereits nach 10-14 Tagen ist mit einem vollständigen Impfschutz zu rechnen.
Die STIKO empfiehlt außerdem – ganz ähnlich wie bei der Grippeschutzimpfung – jährliche Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko. Die Impfempfehlung gilt ebenso für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die direkten Kontakt zu den Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern haben. Die Covid-19-Impfstoffe werden ebenfalls regelmäßig an die mittlerweile neu entstandenen Virusvarianten angepasst, gemäß den Empfehlungen von Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Europäischer Arzneimittelagentur (EMA).
Apotheken und Arztpraxen bieten umfassende Schutzmöglichkeiten an
Liegt eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Grippe als auch gegen COVID-19 vor, so ist die gleichzeitige Verabreichung beider Impfstoffe möglich. Ein zeitlicher Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sodass dafür nur ein Arztbesuch notwendig ist. Die Impfung soll dabei jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Ergänzend zu den Impfangeboten in den Arztpraxen gibt es auch in zahlreichen Apotheken in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Die Kosten für eine Impfung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, häufig auch, wenn keine spezifische Impfempfehlung der STIKO vorliegt.
Gegen viele andere Erkältungsviren gibt es keine Impfstoffe. Einen Schutz vor Ansteckung bietet hier jedoch nach wie vor die gut bekannte Kombination aus verschiedenen Verhaltensweisen: gründliche Händehygiene, Beachtung der Husten- und Niesetikette und Abstandhalten.
„Es gibt also einiges, was jeder Einzelne für sich und andere tun kann, um während der Erkältungssaison gut gewappnet zu sein. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist und bleibt jedoch die Impfung.“, weiß Dr. Bauke und appelliert an alle: „Denken Sie an Ihre Grippeimpfung, gehen Sie geschützt durch die Erkältungssaison!“
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar