Sinsheim/Waibstadt/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Da die Unfallursache „Geschwindigkeit“ im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim nach wie vor an der Spitze der Hauptunfallursachen steht, hatte das Verkehrskommissariat ihr Messgerät am Samstag zwischen 16 und 19 Uhr auf der BAB 6 in Höhe der Anschlussstelle Sinsheim in Richtung Mannheim aufgebaut. Aufgrund der Fahrstreifenreduzierung von drei auf zwei Fahrstreifen und überhöhter Geschwindigkeit war es an diesem Streckenabschnitt in zurückliegender Zeit zu zahlreichen, auch schweren, Verkehrsunfällen gekommen. Auch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h brachte noch keinen durchschlagenden Erfolg. Im Anschluss wurde die Messanlage auf der B 292 auf der Gemarkung Waibstadt aufgebaut, ein weiterer Unfallschwerpunkt.
Auf der BAB 6 wurden insgesamt 6.200 Fahrzeuge gemessen, mit einer Beanstandungsquote von knapp unter 15 Prozent überschritt etwa jeder 7. Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
„Spitzenreiter“ im negativen Sinn war ein Fahrer, der mit 175 km/ unterwegs war. Die Konsequenz sind eine Geldbuße von 600 Euro und ein Zwei-Punkte-Eintrag in die Verkehrssünderkartei sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Insgesamt wurden 902 Fahrzeuge beanstandet. Von diesen Schnellfahrern kamen 587 mit einem Verwarnungsgeld davon, gegen 295 Fahrer werden Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsverstöße eingeleitet. 20 Fahrer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit gar um mehr als 40 km/h und müssen neben empfindlichen Geldbußen mit Fahrverboten rechnen.
Auf der B 292 in Waibstadt wurden zwischen 19.30 und 21.45 Uhr 530 Fahrzeuge gemessen, 50 davon waren zu schnell, eine Beanstandungsquote von 9,4 Prozent. Insgesamt kamen 34 Fahrer mit einem verwarnungsgeld davon, 14 weitere werden angezeigt, da sie die zulässige Höchstgeschwidigkeit von 100 km/h um bis zu 40 km/h überschritten. Zwei Fahrer müssen mit einem Fahrverbot rechnen, den „Vogel“ schoss einer dieser Fahrer ab, der mit 181 km/h über die Bundesstraße brauste. Dem Raser droht nun ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und 1200,- Euro Bußgeld.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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