In Baden-Württemberg haben beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit im Sinne einer unbezahlten Arbeitsfreistellung von bis zu drei Jahren. In Zeiten der Gleichberechtigung teilen immer mehr Eltern die Berufsauszeit untereinander auf.
Finanzielle Lage bedenken
Die wenigsten Mütter und Väter haben genug finanzielle Rücklagen, um gleichzeitig in Elternzeit zu gehen. Als Entlastung besteht zumindest für Mütter unabhängig vom Elternzeitantrag die Mutterschutzfrist: eine Berufsauszeit, die acht Wochen ab der Geburt andauert. Etwa in dieser Zeitspanne verheilen die Geburtswunden und klingt der Wochenfluss ab – wie lange dieser tatsächlich dauert, ist jedoch von Frau zu Frau unterschiedlich. Wie lange Mütter im Anschluss an diese mit Muttergeld belegte Frist in Elternzeit gehen, hängt oft von ihrer finanziellen Lage ab. Mittlerweile sind dreiteilige Elternzeitstaffelungen möglich, womit die Planung flexibel ist. Seit 2015 können sogar bis zu 24 Monate der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers für die ersten acht Lebensjahre des Kindes aufgespart werden.
Tipp: Holen Sie sich zur Elternzeitplanung während der Schwangerschaft Informationen für junge Familien und sprechen Sie zusätzlich mit Ihrem Arbeitgeber.
In den ersten acht Wochen gemeinsam zu Hause bleiben
2017 wollten laut Statista mehr als ein Drittel der Frauen insgesamt 24 Monate lang in Elternzeit gehen, bevorzugt unmittelbar nach dem Mutterschutz. Väter entscheiden sich oft, zwei Monate ihres Anspruchs während des achtwöchigen Mutterschutzes zu verwenden. Hierunter leidet das Gesamteinkommen kaum, weil Mütter während des Mutterschutzes Muttergeld bekommen und Väter auf Basis ihres Nettoeinkommens Elterngeld erhalten.
Vorsicht: Obwohl ein 14-monatiger Anspruch auf Elterngeld besteht, beantragen Sie diesen Zuschuss besser nicht zur selben Zeit wie Ihr Partner, weil sich Ihr Gesamtanspruch dadurch innerhalb eines einzigen Monats um zwei Monate reduziert.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten bedenken
Konzepte zur Teilung der Elternzeit beinhalten heutzutage:
- die Konzentration auf einen der beiden Elternteile: Der Besserverdienende arbeitet meist weiter und beansprucht nur vereinzelte Partnermonate.
- die gemeinsame Elternzeit, bei der sich innerhalb von sieben Monaten das Elterngeld erschöpft.
- den Wechsel in der Mitte, bei dem sich beim Erhalt eines vollen Nettoeinkommens an den siebenmonatigen Elterngeldanspruch des einen ein ebenso langer Anspruch des anderen Partners anschließt.
- die Stundenreduzierung auf eine 30-Stunden-Woche: das aktuell beliebteste Konzept.
Gut zu wissen: Wer länger als sechs Monate angestellt ist, hat nach der Geburt ein gesetzliches Recht auf Stundenreduzierung.
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