Beispiel Körperverletzung:
(zg) Eine gefährliche Körperverletzung liegt bereits dann vor, wenn mehrere Täter gemeinschaftlich handeln, auch ohne Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Gruppentaten sind bei Minderjährigen verbreiteter als bei älteren Personen. Häufig sind auch die Opfer Jugendliche oder junge Erwachsene. Nachdem die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte seit 2008 kontinuierlich gesunken ist, verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2016 erstmals wieder einen Anstieg der Fälle, wie der Zehnjahresvergleich der Infografik zeigt. Während 2015 56.479 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung registriert wurden, waren es 2016 61.281 Fälle. Der Großteil der Tatverdächtigen war männlich (88,5 Prozent), Minderjährige und Heranwachsende machten 36 Prozent aller Tatverdächtigen aus.
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Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes