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Großer Ärger über vollmundige Versprechen

9. Februar 2018 | Das Neueste, Gesundheit

Weit über eine halbe Million Ratsuchende nutzten den Internetauftritt Klartext-Nahrungsergänzung der Verbraucherzentralen seit dem Onlinestart vor gut einem Jahr. Ein großes Ärgernis sind vollmundige Werbeversprechen bei so manchem Nahrungsergänzungsmittel.

Die Werbung vieler Nahrungsergänzungsmittel klingt vielversprechend: „verschafft massive Muskelzunahme“, „Schönheit von innen“ oder „Gelenkbeschwerden lösen sich auf“. Doch Wunder können die Produkte nicht bewirken, in vielen Fällen verschlanken sie nur den Geldbeutel. So erkundigte sich in Baden-Württemberg eine Verbraucherin beispielsweise nach der Wirksamkeit eines Saftes, der vor allem aus Aroniabeeren und Kräuterauszügen besteht und als Nahrungsergänzungsmittel beworben wird. Mit einem Preis von 69,90 Euro für 0,7 Liter nicht gerade günstig. Die Verbraucherzentrale nahm den Saft genauer unter die Lupe. „Unser Fazit: wenig Nutzen für viel Geld“, sagt Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Inhaltsstoffe wie Aroniasaft oder alternative Produkte sind im Handel wesentlich günstiger erhältlich.“ Viele der beworbenen Vitamine und Mineralstoffe wurden extra zugesetzt und überschreiten die Bedarfsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Vertrieben wurde der Saft von einem Freund der Verbraucherin.

Direktvertrieb und Internethandel im Fokus Nicht nur der Saft, auch viele andere Nahrungsergänzungsmittel werden per Empfehlungs- oder Multi-Level-Marketing vertrieben. Dabei werben Kunden selbst neue Kunden, oft gegen Provision. Dass vermehrt Informationsbedarf zu Produkten aus Direktvertrieb und Internet besteht, zeigt auch die Auswertung der insgesamt rund 650 Fragen und Beschwerden an Klartext-Nahrungsergänzung. „Wir erfahren dabei von Verbrauchern, dass fachfremde Laien, wie der Yoga-Lehrer oder die Frisörin, die Produkte teils mit unseriösen Versprechen bis zur Heilung von Krebs oder Gendefekten bewerben,“ berichtet Manthey. Der Vertrieb durch Vertrauenspersonen erschwert oft eine rationale und unbeeinflusste Entscheidung. Besonders ärgerlich: Mündliche Werbeaussagen und Empfehlungen der selbstständigen Verkäufer sind von den zuständigen Behörden kaum überprüfbar.

Heilende Wirkungen nicht belegt Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Verhütung oder Behandlung von Erkrankungen bestimmt. Auch, wenn Hersteller oder Verkäufer das immer wieder behaupten und mit ihrer Werbung und Aufmachung häufig den Eindruck erwecken, dass ihre Produkte krankheitslindernde oder -heilende Wirkungen bieten. Entsprechend wurde ein Drittel der Anfragen mit klarem Krankheitsbezug gestellt. Dabei sollen Nahrungsergänzungsmittel lediglich eine unzureichende Versorgung mit Nährstoffen ausgleichen. Besonders bei Nahrungsergänzungen, die bei Gelenk- oder Muskelbeschwerden angeboten werden, versprechen die Hersteller oft mehr als wissenschaftlich belegt werden kann. Das zeigen auch die Marktchecks der Verbraucherzentralen zu Magnesiumprodukten und zu Gelenkmitteln auf „Klartext Nahrungsergänzung“.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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